Apothekenpflicht

NAC: Rossmann geht auf Nummer sicher

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Die Drogeriekette Rossmann will ihren NAC-haltigen Hustenlöser nach der Wintersaison, also ab April, „voraussichtlich nicht weiter im Sortiment führen“. Dies teilte ein Sprecher mit. Zwar unterliege das Produkt nicht der Apothekenpflicht, da es klar und deutlich als „diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ gekennzeichnet sei. Die Bedeutung des Artikels im „Rossmann-OTC-Sortiment“ sei aber eher von untergeordnertem Rang und stehe in keinem Verhältnis zu etwaigen durch Rechtsstreitigkeiten ausgelösten Irritationen der Verbraucher, so der Sprecher.

Der Generikakonzern Hexal hat die Kette abgemahnt; auch Mitbewerber dm hatte eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben.

 

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