Versandapotheken

Müller gewinnt gegen Volkspharma

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Berlin -

Die Versandapotheke Volkspharma und die Drogeriekette Müller streiten weiter vor Gericht über ihre ehemalige Werbekooperation. Das Verfahren liegt beim Oberlandesgericht Stuttgart (OLG). In erster Instanz vor dem Landgericht Ulm konnte sich Müller durchsetzen. Die mittlerweile insolvente Versandapotheke muss laut dem nicht rechtskräftigen Urteil vom 10. August 104.500 Euro an die Drogeriekette zahlen.

 

Volkspharma und Müller hatten ihre Kooperation im Februar gestartet. Neben Aufstellern der Versandapotheke in den Filialen ging es vor allem um Werbeflächen im Kundenmagazin von Müller. Doch im April hatte Volkspharma den Betrieb eingestellt und kurz darauf Insolvenz angemeldet.

Jetzt streiten Müller und Volkspharma über die Mindestprovisionen des Werbebudgets. Das Landgericht Ulm hatte hierzu verschiedene Zeugen vernommen und entschieden, dass die Forderungen von Müller auch in der Höhe berechtigt sind. Volkspharma ist gegen das Urteil in Berufung gegangen.

 

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