EuGH Spezial

Kommission sieht keine Interessenkonflikte

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Dürfen Großhändler sich an kommunalen Apotheken beteiligen oder nicht - dies ist die Ausgangsfrage des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Italien, das gemeinsam mit dem deutschen Vorlageverfahren in Sachen DocMorris vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wurde und ebenfalls am Dienstag entschieden wird. Eigentlich hat sich die Sache nach der aktuellen Gesetzeslage längst erledigt. Doch für die EU-Kommission war der Fall Anlass genug, gleich gänzlich mit dem Fremdbesitzverbot auch für private Apotheken in Italien abzurechnen.

In den 1990er-Jahren waren in Italien verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die es den Kommunen erlaubten, das Management ihrer seit Kriegsende aufgebauten Apotheken für lange Zeiträume von bis zu 90 Jahren an externe Investoren zu übertragen. Gehe/Celesio, Phoenix und Alliance UniChem kauften sich bei kommunalen Ketten ein. Für private Apotheken sind Fremd- und Mehrbesitz nach wie vor verboten.

Der italienische Apothekerverband versuchte, den Verkauf der kommunalen Apotheken an die drei Großhandelskonzerne zu stoppen, da nach Apothekengesetz der Betrieb von kommunalen Apotheken durch Hersteller und Großhändler verboten war. Im Juli 2002 ersuchte das Regionale Verwaltungsgericht der Lombardei das italienische Verfassungsgericht im Rechtsstreit um die Mailänder Apotheken um eine entsprechende Vorabentscheidung.

Das Gericht bestätigte 2003 die beklagte Inkompatibilität und verbot Pharmagroßhändlern auf Grund schwerwiegender Interessenkonflikte den Betrieb von öffentlichen Apotheken; das Verwaltungsgericht urteilte im September 2004 entsprechend dieser Einschätzung.

Im April 2005 lehnte der italienische Staatsrat in letzter Instanz eine Beschwerde von Mailand und der italienischen Celesio-Tochter gegen das Urteil ab, ohne seinerseits den Fall dem EuGH vorzulegen. Die Kommunen waren nun faktisch dazu verpflichtet, ihre Apothekenketten zurückzukaufen. Allerdings brachte Entwicklungsminister Pierluigi Bersani im April 2006 gemeinsam mit der Apothekenpflicht für OTC-Produkte auch die Inkompatibilitätsregelung zu Fall. Die Konzerne durften also ihre Leasing-Verträge weiterführen.

Doch Celesio hatte sich bereits im Sommer 2004 bei der EU-Kommission über die Inkompatibilitätsregelung für Großhändler beschwert. Bereits im März 2005 schickte Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy ein Mahnschreiben nach Rom; im Juni 2006 verklagte Brüssel Italien vor dem EuGH.

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