Arzneimittelsicherheit

Hersteller streiten über 2D-Code

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Tests in Schweden, Diskussionen in Deutschland: In den kommenden Jahren sollen EU-weit Medikamente individuell codiert und damit sicherer gegen Fälschungen werden. Hologramme und andere Sicherheitssiegel haben ausgedient. Ab 20. Oktober wird in Stockholm der sogenannte Data Matrix Code (2D-Code) erprobt. Unterdessen streiten Pharmaverbände hierzulande über die Kosten, die Finanzierung und über die zu kennzeichnenden Medikamente.

Bei einem Treffen im Bundesgesundheitsministerium (BMG) klopften die Hersteller vor zwei Wochen Details ab. Der 2D-Code steht nicht in Frage, auch wenn er, verglichen mit holografischen oder drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen, die Kosten steigen lässt: „Für die gesamte EU wird mit 6,8 bis 11 Milliarden Euro gerechnet“, sagte ein BPI-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Zahlen für einzelne Mitgliedstaaten gebe es nicht.

„Alleine die Umrüstung einer Verpackungslinie kostet den Hersteller zwischen 80.000 und 100.000 Euro“, sagte ein Sprecher des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH). Hinzu kämen die Beteiligung am Datenbankaufbau, den die Hersteller wahrscheinlich zu etwa drei Viertel tragen müssten, sowie laufende Kosten.

Streit gibt es daher darüber, welche Medikamente überhaupt gekennzeichnet werden müssen - welche Hersteller sich also an den Kosten zu beteiligen haben. Nicht in der Pflicht sieht sich der BAH: „Es gibt keine Fälschungen apothekenpflichtiger, nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, und deswegen ist die Einbeziehung in Sicherungsmaßnahmen aus unserer Sicht eine überflüssige Belastung“, argumentiert der BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann.

2D-Codes nur für rezeptpflichtige Medikamente - diesem Vorschlag der EU-Kommission stimmen auch der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (VFA) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) zu: „Die Verschreibungspflicht ist ein eindeutiges Kriterium und bezieht implizit das Patientenrisiko bei einem Fälschungsfall mit ein“, so der BPI-Sprecher. Allerdings sollten OTC-Hersteller auf Wunsch ihre Produkte ebenfalls codieren dürfen.

Der Branchenverband Pro Generika dagegen kritisiert das Abgrenzungskriterium als willkürlich: „Fälscher interessiert nicht, ob ein Produkt verschreibungspflichtig ist“, sagte ein Sprecher. Entscheidend seien vielmehr Produktpreis und Fälschungsaufwand. Deshalb will Pro Generika auch apothekenpflichtige Produkte kennzeichnen.

Einen komplett eigenen Vorschlag hat der Deutsche Generikaverband: „Eine Ausweitung auf alle Medikamente geht uns zu weit“, sagte ein Sprecher. Anstatt alle verschreibungs- und apothekenpflichtigen Medikamente zu kennzeichnen, müssten die fälschungsanfälligen Medikamente gezielt herausgesucht werden und gesichert werden. Änderten die Fälscher ihre Produkte, müsse die Codierung angepasst werden.

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