Die von der AvP-Insolvenz betroffenen Inhaberinnen und Inhaber warten auf die Auszahlung der letzten Abschlagszahlung. Angekündigt war diese für das erste Quartal. Erwartet werden etwa 25 Prozent der jeweiligen Forderung. Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos verweist an das Gericht, welches noch die Daten prüfe.
Beim Blick auf ihr Bankkonto stellten viele Inhaberinnen und Inhaber zuletzt immer wieder fest, dass die letzte Abschlagszahlung im AvP-Fall immer noch nicht eingegangen ist. „Versprochen wurde eine Auszahlung im 1. Quartal 2025“, kritisiert ein Inhaber. „Die Summe beziehungsweise der Betrag ist im letzten Jahr schon sehr minimal ausgefallen. Jetzt kommt gar nichts, auch gibt es keine Info zur Summe überhaupt.“
Die Unsicherheit ist groß: Ein anderer Apotheker klagt ebenfalls über die fehlenden Gelder. Bis jetzt sei nichts von der zugesicherten Summe gezahlt worden. „Wie immer gibt es keinerlei Infos seitens des Insolvenzverwalters. Dass erst Gerichte noch eingeschaltet werden mussten, war – zumindest mir – nicht bekannt und im Vorfeld kommuniziert.“
Hoos kann laut eigenen Aussagen nicht sagen, wann das Geld an die Apotheken überwiesen wird. Er erklärt, dass er „wie angekündigt, das für die Abschlagsverteilung an alle Gläubiger erforderliche Verteilungsverzeichnis im ersten Quartal 2025 bei dem Insolvenzgericht Düsseldorf eingereicht“ habe. „Das Insolvenzgericht prüft das Verzeichnis.“ Wie lange dies dauert, könne er nicht abschätzen. Im Anschluss erfolge die Niederlegung des Verzeichnisses durch das Gericht. „Nach Ablauf einer Einwendungsfrist kann dann die Auszahlung erfolgen.“
Im März sind der Kanzlei zufolge die nötigen Daten wie die aktualisierte Insolvenztabelle und das Verteilungsverzeichnis an das Amtsgereicht Düsseldorf übergeben worden. Das Verteilungsverzeichnis sehe eine Quotenzahlung auf die festgestellten Forderungen in Höhe von 26 Prozent vor.
Eine Auszahlung auf die Quote erfolgt demnach grundsätzlich nur an Gläubiger von zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen. Soweit bislang für den Ausfall festgestellte oder bestrittene Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt uneingeschränkt festgestellt werden, kann die entsprechende Quotenzahlung gegebenenfalls gemeinsam mit einer weiteren Abschlagsverteilung oder mit der Schlussverteilung nachgeholt werden. Hierfür hat der Insolvenzverwalter entsprechende Rückstellungen gebildet. Dies gelte auch für sämtliche bislang bestrittenen Forderungen.
Insgesamt hatten die dem Vergleich beigetretenen Apotheken Forderungen in Höhe von 309,1 Millionen Euro angemeldet, sie sind die größte Gruppe der Gläubiger. Vor einem Jahr hatten die Apotheken die erste von drei vereinbarten Abschlagszahlungen erhalten. Insgesamt wurden rund 33,8 Millionen Euro überwiesen.
Die zweite Zahlung Ende März hatte für Enttäuschung gesorgt. Gerade einmal 1 Prozent der von den die beigetretenen Apotheken angemeldeten Forderungen standen damals für die Auszahlung zur Verfügung, sodass also lediglich eine Summe von 3,3 Millionen Euro überwiesen wurde. Die dritte Auszahlung umfasste einen Betrag in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro.
Die Apotheken hatten auf eine Quote von mindestens 40 Prozent gehofft, eine solche Größenordnung hatte der Insolvenzverwalter zu Beginn des Verfahrens durchblicken lassen.