Apothekenkosmetik

Wala und das wirkliche Leben

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Berlin -

Der Kosmetikhersteller Wala will den Verkauf seiner Produktlinie Dr. Hauschka im Internet weitgehend einschränken: Mit dem neuen Markenpartnervertrag sollen alle Versandapotheken gesperrt werden, die nicht offensichtlich zu einer Vor-Ort-Apotheke gehören. Einem anwaltlichen Schreiben des Herstellers zufolge gibt es ein definiertes Programm für die Umstellung. Namhafte Versandapotheken werden demnach künftig keine Ware mehr erhalten.

Wala autorisiert nur Händler mit einem stationären Geschäft. Wollen diese die Kosmetikprodukte auch online anbieten, muss es eine enge Beziehung zwischen stationärer Verkaufsstelle und Internetshop geben. So müssen der Name des Webshops und dessen Internetadresse dem Namen der stationären Apotheke entsprechen. Nur so könnten Internet-Käufer klar erkennen, dass sie im Webshop einer stationären Apotheke mit all ihrer Beratungskompetenz einkauften, so der Hersteller.

Diese Regel trifft etwa die Bodyguard-Apotheke, die zur Apotheke am Markt in Pforzheim gehört. Die Apothekerfamilie Kraus versuchte vergeblich, den Hersteller zu überzeugen. Bis zum Ende des Monats soll die Versandapotheke entweder ihren Namen ändern oder die Produkte aus dem Onlineshop entfernen. Ansonsten drohe die außerordentliche Kündigung des Markenpartnervertrages.

Wala gibt zwar zu, dass Kosmetika natürlich grundsätzlich im Internet verkauft werden dürften. In diesem Fall gehe es aber nicht um die Gattung, sondern konkret um die Marke Dr. Hauschka. Diese sei zusammen mit der Marke Wala der wichtigste Unternehmenswert, schreibt der Hersteller. Um diese Marke zu schützen, gebe es im Wege des Selektivvertriebs entsprechende Qualitätsanforderungen.

Zum Schutz der Marke gehöre auch „die Präsentation in einer angemessenen, dreidimensionalen räumlichen Umgebung“. Nur so habe der Kunde „Direktkontakt“ mit den Produkten. Wala verweist auf relevante Unterschiede zwischen dem virtuellen und dem richtigen Leben. Daher bleibt es dabei, „dass für den Internetvertrieb ein möglichst enger Bezug zum stationären Landegeschäft gegebenen sein muss, weil nur dort das 'wirklich Leben' stattfindet“.

Einen Belieferungsanspruch habe die Versandapotheke ebenfalls nicht, so Wala. Eine Apotheke sei auf die Führung eines Beisortiments nicht angewiesen, um wettbewerbsfähig zu sein. „Das gilt erst recht für eine Marke wie die Marke Dr. Hauschka mit einem auf den Kosmetikmarkt verschwindenden Marktanteil“, so der Hersteller.

Kraus hat ohne Erfolg darauf verwiesen, dass Wala bei der Durchsetzung selbst nicht konsequent sei: Abweichende Namen gebe es etwa bei Medpex (Stifts-Apotheke), Besamex (Löwen-Apotheke), Shop-Apotheke (Europa Apotheek Venlo), Bioapo (Pestalozzi Apotheke) oder Fixmedika (Aartal Apotheke). Alle hätten Dr. Hauschka-Produkte im Sortiment.

Wala zufolge sind das Einzelfälle, die mit der schrittweisen Umstellung auf die neuen Verträge zusammenhänge. Die Stifts-Apotheke etwa sei Bestandskunde und habe erst seit Anfang Januar einen neuen Vertrag. Der Antrag für Medpex sei zwar gestellt, werde aber „abschlägig beschieden werden“. Mit anderen Worten: Auch Medpex soll demnächst auslisten.

Bei Besamex und Bioapo sei die Umstellung auf den neuen Markenpartner-Vertrag noch nicht erfolgt. Ob damit jeweils auch ein Antrag auf Onlinehandel gestellt werde, sei derzeit völlig offen. Fixmedika sei nicht autorisiert und handele „offensichtlich mit Graumarkt-Ware“, so Wala. Die Shopapotheke schließlich gehöre zur niederländischen Europa Apotheek Venlo, wo Wala kein selektives Vertriebssystem unterhalte.

Kraus hatte über seine Anwälte von Wala eine schriftliche Erklärung gefordert, dass die Apotheke am Markt auch weiterhin mit Ware beliefert werde, die für den Versand bestimmt sei. Ansonsten werde man das Bundeskartellamt einschalten, das schon früher wettbewerbsbeschränkende Klauseln in den Lieferverträgen moniert habe.

Wala fragt zurück, warum Kraus einen Vertrag unterschrieben habe, den er für kartellrechtswidrig halte. „Insoweit wäre der richtige und anständige Weg die gerichtliche Überprüfung und nicht einfach der Vertragsbruch“, schreibt Anwalt Dr. Andreas Lubberger. Genau das, eine gerichtliche Überprüfung, erwägt jetzt die Apothekerfamilie Kraus. Sie befürchten jedoch, dass der Hersteller die Apotheke beim Großhändler vorerst sperrt.

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