Schweiz

Drogerie statt Apotheke statt Arzt

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Berlin -

In der Schweiz sollen Apotheker mehr Kompetenzen bekommen – dafür müssen sie einen Teil des OTC-Geschäfts abgeben. Das Dispensierrecht für Ärzte wird nicht angegriffen, aber neu reglementiert. Auch für den Versandhandel soll es neue Spielregeln geben. Die große Kammer des Parlaments hat einem entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des seit 2002 geltenden Heilmittelgesetz zugestimmt.

Mit dem neuen Gesetz wird die Klassifizierung der Arzneimittel überarbeitet – damit ändern sich die Vorschriften, über welche Kanäle bestimmte Produkte vertrieben werden dürfen. Ein Teil der Medikamente der Klasse A, die nur auf Rezept abgegeben werden dürfen, rutscht in die Kategorie B. Medikamente, die hier erfasst sind, können Bestandteil von Wiederholungsverordnungen sein. Die Apotheker können demnach künftig mehr Medikamente ohne Rezept abgeben.

Allerdings sollen außerdem bestimmte OTC-Medikamente faktisch aus Liste C in Liste D entlassen werden. Sie können damit nicht nur durch medizinisch geschultes Personal in der Apotheke abgegeben werden, sondern auch durch Fachpersonal in Drogerien.

Deren Marktanteil, der heute bereits einen Anteil von rund einem Viertel am gesamten OTC-Markt ausmacht, dürfte damit weiter steigen. Medikamente der Liste E können auch in Supermärkten verkauft werden. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe und das Heilmittelinstitut sollen jetzt die entsprechenden Listen neu erarbeiten; die Kriterien soll die Regierung festlegen.

Für Ärzte sieht der Gesetzesentwurf eine Neuerung im Dispensierrecht vor: Demnach müssten sie künftig auch dann ein Rezept ausstellen, wenn sie das betreffende Medikament in der Praxis direkt abgeben. So habe der Patient die Wahl, wo er dieses beziehen möchte. Auch den Versandhandel will der Nationalrat stärker reglementieren: Demnach könnten Versandapotheken Rezepte nicht mehr im Nachhinein besorgen, stattdessen muss es vor der Bestellung vorliegen.

Verschiedene Arzneimittel soll die Behörde in einem vereinfachten Zulassungsverfahren bewilligen können. Dazu zählen verschiedene pflanzliche und traditionell eingesetzte Heilmittel sowie Arzneimittel, die seit mehr als 15 Jahren in einem Kanton zugelassen sind.

Der Gesetzesentwurf geht nun an die zweite parlamentarische Kammer, den Ständerat. Dort wird er zuerst in der zuständigen Kommission beraten, bevor er im Plenum selbst behandelt wird.

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