Großbritannien

Keine Ausnahmen für Supermarkt-Apotheken

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In England könnte es für Supermärkte deutlich schwerer werden, Instore-Apotheken zu eröffnen. Das britische Gesundheitsministerium will fast alle Ausnahmen von der Bedarfsplanung aufheben. Außerdem soll die Vergabe von Zulassungen zur Abrechnung mit dem staatlichen Gesundheitsdienst NHS künftig ausgeschrieben werden.

Auf Empfehlung der britischen Wettbewerbsbehörde hatte die Regierung 2005 die Bedarfsplanung gelockert: Apotheken, die sich in außerstädtisch gelegenen Einkaufszentren oder Versorgungszentren ansiedeln oder mehr als 100 Stunden pro Woche geöffnet haben, müssen sich seitdem keiner Bedarfsprüfung mehr unterziehen. Vor allem Supermärkte haben seitdem Marktanteile gewonnen.

Mit diesen Ausnahmen soll nun Schluss sein: „Das aktuelle System stimuliert Niederlassungen in schon gut versorgten Gebieten. Viele Apotheken kosten der Versichertengemeinschaft aber viel Geld“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Gleichzeitig wird das Antragsverfahren komplett umgestellt: Bislang mussten Interessenten nachweisen, dass ihre Apotheke für die Arzneimittelversorgung einer Region „zweckdienlich und notwendig“ ist. Künftig untersucht der NHS regelmäßig das Versorgungsgeschehen und schreibt bei Bedarf gezielt Apothekenstandorte aus.

Den Zuschlag sollen dann Anbieter erhalten, die die Lücke besonders gut schließen: An einem Universitätsstandort könnte es beispielsweise einen erhöhten Bedarf an spezialisierten Services geben, etwa im Bereich der postkoitalen Empfängnisverhütung. In diesem Fall würde ein entsprechend qualifizierter Bewerber den Zuschlag bekommen.

In den kommenden Wochen können die betroffenen Unternehmen und Verbände beim Ministerium ihre Stellungnahmen einreichen. Die Supermarktkette Sainsbury's – mit derzeit 253 Instore-Apotheken am Markt – will die Ausnahmen verteidigen: „Natürlich sind wir extrem besorgt über die bevor stehende Gesetzesänderung. Insbesondere für Arbeitnehmer sind Apotheken, die 100 Stunden pro Woche geöffnet haben, ein wichtiger Versorgungsbestandteil“, sagt ein Konzernsprecher.

 

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