Kein Maulkorb mehr für Apotheker | APOTHEKE ADHOC
USA

Kein Maulkorb mehr für Apotheker

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Berlin -

Apotheker im US-Bundesstaat Ohio dürfen ihre Patienten zukünftig darüber informieren, ob es eine günstigere Alternative zu verschriebenen Medikamenten gibt. Bisher hielten einige Versicherer und Pharmacy Benefit Manager (PBM) die Pharmazeuten mit Schweigeklauseln davon ab.

Ohio ist der 13. Bundesstaat, der die Schweigeklauseln verbietet, in 35 weiteren Staaten wurde bereits über ein Verbot diskutiert. Damit soll verhindert werden, dass versicherte Patienten mehr für ein Medikament bezahlen, als Menschen ohne Versicherung. Dies kommt vor, wenn Versicherte einen bestimmten Betrag als Zuzahlung leisten müssen, das Medikament aber tatsächlich bereits zu einem niedrigeren Preis erhältlich ist. Für Express Scripts und CVS Caremark, zwei der größten PBM in Ohio, ist das neue Gesetz kein Problem. Beide Unternehmen beteuern laut Medienberichten, keine derartigen Schweigeklauseln einzusetzen.

Neben der Schweigeklausel für Pharmazeuten verbietet das Gesetz Versicherungen und PBM generell, ihren Patienten für verschreibungspflichtige Medikamente mehr zu berechnen, als sie ohne Versicherung zahlen würden. Wenn die Zuzahlung bei 20 Dollar liegt, das Medikament für Nicht-Versicherte jedoch nur 10 Dollar kostet, dürfen auch Versicherten nur 10 Dollar berechnet werden.

Die hohen Medikamentenpreise in den USA machen vor allem den Patienten zu schaffen. Etwa vier Millionen Menschen können sich ihre Medikamente nicht mehr leisten, beklagte die Verbraucherorganisation „Consumer Reports“ im vergangenen Jahr. An der Preisschraube drehen Pharmafirmen, Krankenversicherungen und PBM mit. Letztere handeln im Auftrag der Krankenversicherungen die Preise mit Arzneimittelherstellern und Apotheken jeweils separat aus. Das beste Angebot entscheidet. Dadurch kann es vorkommen, dass bei wirkgleichen Medikamenten unterschiedliche Anteile erstattet werden oder ein Medikament in zwei Apothekenketten unterschiedlich viel kostet.

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