Streit um Zuzahlungen

EU-Kommission soll Apothekern helfen

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Die EU-Kommission hat sich gegenüber den europäischen Apothekern in den vergangenen Jahren nicht gerade von ihrer versöhnlichsten Seite gezeigt. Doch nun hoffen Pharmazeuten auf den Beistand der Brüsseler Behörde: Die Tschechische Apothekerkammer will gemeinsam mit dem Europäischen Apothekerverband eine Beschwerde zur Praxis der Zuzahlungsbefreiung durch die tschechischen Bezirksverwaltungen einreichen.

Kammerpräsident Stanislav Havlà­ček bestätigte gegenüber APOTHEKE ADHOC den ungewöhnlichen Plan. Seit Jahresbeginn werden fast überall im Land den Verbrauchern die Zuzahlungen in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen erstattet - allerdings nur, wenn diese den Regionen gehören. Staatliche, städtische oder private Einrichtungen haben nicht die Möglichkeit der versteckten Subventionierung.

Da in Tschechien alle Krankenhausapotheken auch ambulant tätig sind, können Patienten hier zum Nulltarif an ihre Medikamente kommen. Normalerweise fallen umgerechnet rund 1,20 Euro je Arzneimittelpackung an. In den Klinikapotheken herrschten nun chaotische Zustände mit Wartezeiten von bis zu einer Stunde, so Havlà­ček. Dagegen kämpften die umliegenden privaten Apotheken mit Umsatzeinbußen von bis zu zwei Dritteln, so der Kammerpräsident.

Anders als der tschechische Apothekerverband will die Kammer nicht um Beihilfen seitens der Regionen kämpfen: „Wir wollen die gegenwärtige Situation politisch lösen und nicht den gesetzlosen Zustand weiterhin aufrecht erhalten“, so Havlà­ček mit Verweis auf die erst vor einem Jahr eingeführten Zuzahlungsregelungen.

Laut Havlà­ček verhalten sich die Kreisverwaltungen in zweifacher Hinsicht diskriminierend: Einerseits werden Patienten benachteiligt, die keinen Zugang zu den entsprechenden Einrichtungen haben. So sei nur die Hälfte der rund 80 tschechischen Krankenhäuser im Besitz der Regionen und entsprechend „beihilfeberechtigt“. In einigen Regionen sei die kostenlose Behandlung mit einer unzumutbaren Anreise verbunden.

Zum anderen sei die Erstattung der Gebühren durch die Kreisverwaltungen ohnehin gesetzeswidrig, da steuerliche Mittel zur Begünstigung einzelner Anbieter verwendet würden. Wegen dieser Diskriminierung will sich die Kammer nun in Brüssel beschweren. Der Kommission könnte damit eine neue Sicht auf die Probleme der Apotheken auftun.

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