Frankreich

Beratungshonorar für Apotheker

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Berlin -

Das Vergütungssystem für Frankreichs Apotheker wird auf den Kopf gestellt: Ab 2013 erhalten die Pharmazeuten Extra-Zuschläge für die Beratung und für ein neues Medikationsmanagement. Die Zuschläge für Nacht- und Notdienst werden angehoben. Die Mehrausgaben der Krankenversicherungen sollen durch Generikaquoten für Apotheker wett gemacht werden. Der Apothekerverband bezeichnete den neuen Apothekenvertrag als „historische Wende“.

 

Derzeit erhalten die 22.000 Apotheken Frankreichs 53 Cent pro abgegebener Packung. Hinzu kommt eine degressive Marge, die je nach Medikamentenpreis zwischen 26 und 6 Prozent liegt. In den vergangenen zwei Monaten haben die Apotheker mit den Krankenversicherungen einen neuen Rahmenvertrag ausgehandelt.

Bislang steht nur fest, dass das neue Beratungshonorar für die Substitutionstherapie von Drogenabhängigen und die Abgabe der „Pille danach“ gezahlt werden soll. In einer Verordnung soll das Gesundheitsministerium weitere Indikationen und die Höhe des Honorars festlegen. Im Gespräch sind entweder ein Fixhonorar pro Beratung oder eine Zahlung, die einmal pro Jahr für das bloße Angebot der Dienstleistungen erfolgt.

Konkreter sind die Pläne bezüglich eines Medikationsmanagements für Chroniker: Für die Betreuung von Patienten, die regelmäßig Antikoagulantien einnehmen, erhalten die Apotheker künftig 40 Euro pro Patient und Jahr. Ab Juni 2013 gilt die gleiche Regelung für Asthmatiker; hier muss allerdings noch die Höhe des Zuschlags festgelegt werden. Insgesamt sollen jährlich 4,5 Millionen Patienten durch die Beratungen profitieren.

 

 

Weitere Zuschläge soll es für Nacht- und Notdienste sowie für Dienste an Sonn- und Feiertagen, die den Apothekern seit 2006 zustehen. Die bisherige Fixpauschale von 75 Euro pro Dienst wird verdoppelt. Auch das zusätzliche Fixhonorar, das für nachts abgegebene Packungen bezahlt wird, steigt auf 8 Euro. Dafür sinkt die Packungspauschale an Sonn- und Feiertagen.

Außerdem sollen Apotheken in Zukunft belohnt werden, wenn sie Generikaquoten in 26 festgelegten Wirkstoffgruppen einhalten. Damit ältere Patienten allerdings nicht allzu oft ihre Medikamente wechseln müssen, gibt es eine Zielvereinbarung: Bei höchstens 10 Prozent aller Patienten über 75 Jahre darf der Apotheker die Marke des Präparates wechseln. Sollte die Quote nicht eingehalten werden, müssten die Apotheker bis zu 20 Prozent ihrer Einnahmen abgeben.

Der Apothekerverband fordert seit Jahren eine Abkehr von der degressiven Marge, um die Abhängigkeit von den stetig sinkenden Arzneimittelpreisen zu reduzieren. Nach der Verordnung über die genaue Höhe des neuen Beratungshonorars sollen schon im kommenden Jahr etwa 13 Prozent des Verdienstes über die neuen Honorare gedeckt werden; in fünf Jahren ein Viertel.

Inwiefern das bisherige Abgabehonorar verändert wird, soll ebenfalls in der Verordnung festgelegt werden. Aufgrund der neuen Ausgaben gilt eine Absenkung allerdings als wahrscheinlich. Nach Abschluss der Verhandlungen haben Vertreter der Krankenversicherungen erklärt, dass die Mehrausgaben für die Apotheken durch strenge Generikaquoten für Apotheker sowie weniger Krankenhauseinweisungen gedeckt werden sollen.

 

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