Schweiz

Zur Rose: OTC nicht überbewerten

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Berlin -

Die Schweizer Versandapotheke Zur Rose steht wegen des OTC-Versands in der Kritik. Erst kürzlich hatte sich der Drogistenverband über das Modell beschwert, bei dem die Kunden lediglich einen Fragebogen ausfüllen müssen, um ein Rezept zu erhalten. Zur Rose selbst verteidigt das Konzept – ohnehin dürfe man den OTC-Bereich nicht überbewerten, meint der Leiter des Marktes Schweiz, Matthias Baumann.

In der Schweiz gibt es strenge Regeln für den Versandhandel: Vor einigen Jahren war sogar darüber diskutiert worden, den Versand von OTC- und Rx-Präparaten komplett zu verbieten. Als Kompromiss wurde festgelegt, dass Patienten eine Verschreibung brauchen, wenn sie im Internet nicht verschreibungspflichtige Medikamente bestellen.

Zur Rose bietet seinen Kunden ein stark vereinfachtes Verfahren an: Die Patienten müssen im Internet einen Fragebogen ausfüllen, bei Zur Rose angestellte Ärzte prüfen die Fragen, stellen ein internes Rezept aus leiten die Bestellung an die Versandapotheke weiter. Apotheker und Drogisten kämpfen seit zwei Jahren gegen dieses Konzept an. Zuletzt hatte der Drogistenverband den Kantonsapotheker angezeigt, weil dieser das Konzept nicht stoppt.

Bislang haben die Schweizer Behörden aber nicht reagiert. Baumann gibt sich daher entspannt: „Wir sind mit unserem Konzept seit über zwei Jahren erfolgreich unterwegs und konnten bislang nicht gestoppt werden.“ Das Modell zum OTC-Vertrieb werde den gesetzlichen Anforderungen klar gerecht.

Der Chef des Drogistenverbandes, Martin Bangerter, hat die Versandapotheke zudem persönlich verklagt, weil diese ihm nach einer Bestellung die Ausgabe des Rezeptes verweigerte. Bangerter vermutet, dass Zur Rose in Wirklichkeit überhaupt keine Rezepte ausstellt.

Baumann widerspricht: „Die Rezepte liegen uns vor. Unabhängige Ärzte sind in den Prozess integriert.“ Es sei schließlich auch schon mehrfach vorgekommen, dass Ärzte die Bestellungen aus medizinischen Gründen abgelehnt hätten. Die Befragung der Patienten, den Fragebogen und den darauf folgenden Versand bezeichnet Baumann als „hochqualifiziertern, aufwendigen Prozess“.

Die Versandapotheke, die mehrheitlich Ärzten gehört, bleibt aber dabei: Der Kunde hat keinen Anspruch, seine Rezepte zu sehen: „Die Rezepte werden bei uns lediglich für interne Prozesse gebraucht und somit nicht herausgegeben.“

Ohnehin hat Baumann nicht allzu viel Verständnis für den heftigen Widerstand der Apotheker und Drogisten: „Wir müssen zudem festhalten, dass es bei den Verfahren um OTC-Produkte geht. Man darf diesen Bereich auch nicht überbewerten.“

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