E-Rezept für Plattformen

Gesund.de warnt vor eGK-Verfahren

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Berlin -

Nicht nur die Versender sind beim eGK-Rezept außen vor, sondern auch Plattformen. Dr. Sven Simons, Co-CEO von Gesund.de, warnt sogar davor, sich auf das Einstecken der Versichertenkarte zu kaprizieren. Denn das könnte schnell zum Bumerang werden.

Mit der „Steckmethode“, wie Simons das eGK-Verfahren nennt, werde den Apotheken zunächst die Notwendigkeit genommen, den Ausbau der Online-Sichtbarkeit zu forcieren. „Kurzfristig sichert es Geschäft, denn die Kund:innen sind dazu gezwungen, ihr E-Rezept physisch einzulösen.“

Auf längere Sicht greife dieser Weg aber zu kurz, warnt er. „Wir müssen die Vorteile der Patientinnen und Patienten in den Vordergrund stellen: Mit der eGK-Lösung haben die Patient:innen keine Vorteile, sondern eher Nachteile.“ Denn aus seiner Sicht wird es nicht lange dauern, bis die Unzulänglichkeiten offen zu Tage treten: „In ein paar Monaten werden wir wieder darüber diskutieren, dass die Standort-Apotheken dringend ihre Online-Sichtbarkeit stärken müssen, nur haben wir bis dahin wertvolle Zeit verloren“, so Simons. „Die Apotheke muss jetzt einen digitalen Kommunikationszugang zu ihren Kund:innen aufbauen, um die Beziehung auch langfristig zu stärken. Nur so wird sie künftig den Mehrwert, ihre Beratungskompetenz sowie ihre wichtige Rolle für die Versorgung von Patient:innen, in den Vordergrund stellen können.”

Bislang konnte das E-Rezept nur mit der Gematik-App oder per Ausdruck des Token eingelöst werden. Den Durchbruch brachten die beiden Verfahren nicht, daher soll es jetzt auch möglich sein, den Abruf der Verordnung vom Fachdienst durch das Einstecken der Versichertenkarte in der Apotheke zu autorisieren. Im Laufe des Monats soll dieses Verfahren in der Software implementiert sein. Künftig sollen laut Entwurf zum Digitalisierunggesetz auch die Apps der Krankenkassen für das E-Rezept genutzt werden können.

Was bislang fehlt, ist ein rein digitales Pendant – also eine Lösung, mit der die Versicherten auch Versender oder an Plattformen angeschlossene Apotheken zum Abruf ermächtigen können, ohne persönlich vor Ort sein zu müssen. Bislang führt am Besuch in der Praxis oder in der Apotheke kein Weg vorbei.

Selbst die vom Verein der E-Rezept-Enthusiasten entwickelte Lösung Mediscan erfordert den Besuch in der Arztpraxis: Dabei kann der QR-Code auf dem Kartenlesegerät angezeigt, abfotografiert und beispielsweise über eine App an einen beliebigen Empfänger verschickt werden. Doch die Funktion müsste auch erst einmal flächendeckend implementiert werden, wozu sich ein Update des Konnektors anbieten würde.

Die Versender haben daher der vergangenen Woche die EU-Kommission aufgefordert, ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Das eGK-Verfahren erschwere den Marktzugang für die ausländischen Online-Apotheken „vorsätzlich und ungerechtfertigt“ und verstoße damit gegen EU-Recht. Sie fordern ein „gleichwertiges Äquivalent über die eGK ohne PIN“. Mit der Möglichkeit zur Nutzung der digitalen Identität zur Authentifizierung ab dem 1. Januar 2024 müsse auch das E-Rezept für Versicherte über einen niedrigschwelligen Identitätsnachweis einlösbar sein.

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