E-Rezept: Wenn die Zuzahlungspflicht nicht stimmt | APOTHEKE ADHOC
Schlüssel 1 und 0

E-Rezept: Wenn die Zuzahlungspflicht nicht stimmt

, Uhr
Berlin -

Besonders zu Jahresbeginn kommt es immer wieder vor, dass Patient:innen den falschen Zuzahlungsstatus auf ihrem Rezept monieren. Bei Papierrezepten ist das dann folgende Prozedere klar. Doch wie geht man bei einem E-Rezept vor? Hier kann schließlich kein Kreuzchen gesetzt werden.

Auch E-Rezepte können von den Apotheken bei der Zuzahlungspflicht angepasst werden. Wird der Befreiungsausweis in der Apotheke vorgelegt, obwohl das E-Rezept auf „zuzahlungspflichtig“ steht, können Angestellte einfach den zugehörigen Schlüssel ändern.

Schlüssel in Gruppe „15“ anpassen

Unter den Zusatzattributen muss hierfür die Gruppe „15“ ausgewählt werden. Stellt die Apotheke fest, dass in der Apotheke ein vom E-Rezept abweichender Zuzahlungsstatus vorliegt, ändert die Apotheke den Schlüssel von „0= nein“ auf „1 = ja“.

Nach der Änderung muss keine qualifizierte elektronische Signatur erfolgen, da es sich im Einvernehmen der Vertragspartner nicht um eine Änderung des Rezeptes handelt.

Nicht geändert werden dürfen übrigens Versichertenstammdaten. Neben den persönlichen Daten der versicherten Person – also Name, Adresse, Geburtsdatum und Geschlecht – zählen hierzu auch Informationen zur Krankenversicherung sowie Angaben zum Versicherungsschutz.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
11 Forderungen der „Enthusiasten“
Rosa E-Rezepte und privilegierte Apps »
Softwarehaus hofft auf eGK-Lösung im Sommer
Pharmatechnik will E-Rezepte abrechnen »
Anhörung im Digitalausschuss
Lauterbach: Medikationsplan auch ohne ePA »

APOTHEKE ADHOC Debatte

Weiteres
Verringerung von Exazerbationen
Dupixent: Erstes Biologikum gegen COPD?»
Schmetterlingsförmiger Ausschlag
Ringelröteln: Massive Nachholwellen drohen»
Neue klinische Studie gestartet
Covid-19: Arztpraxen testen Gelomyrtol»
ApoRetrO – der satirische Wochenrückblick
Abda verpflichtet Nagelsmann»
Softwarehaus hofft auf eGK-Lösung im Sommer
Pharmatechnik will E-Rezepte abrechnen»
Lippenpflege im Winter
Öle gegen spröde Lippen»
Schlüsselrolle bei wichtigen Stoffwechselfunktionen
Hautvitamin B2: Vorstufe von Coenzymen»