Sorge vor Steuerung der Versicherten

E-Rezept: Abda gegen Kassen-Apps

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Berlin -

Bei der Anhörung zum geplanten Digitalgesetz im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich die Abda dagegen ausgesprochen, dass das E-Rezept auch über Apps von Krankenkassen übermittelt werden soll.

Mit dem Digitalgesetz soll eine Forderung der Kassen erfüllt werden: Neben der Gematik erhalten auch sie die Möglichkeit, ihren Versicherten eine App anzubieten, über die diese auf ihre E-Rezepte zugreifen und diese verwalten und einlösen können.

Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie bei der Abda, hat die Idee im Anschluss an die Anhörung kritisiert: „Die Abda hat sich insbesondere beim Thema E-Rezept dafür eingesetzt, dass kein Wildwuchs bei der E-Rezept-Weiterleitung entsteht. Aus unserer Sicht dürfen die Krankenkassen nicht in die Weiterleitung von E-Rezept-Schlüssel eingebunden werden. Schon die ersten E-Rezept-Testprojekte, an denen einzelne Krankenkassen beteiligt waren, haben vor einigen Jahren gezeigt, dass die Kassen über das E-Rezept schon vor der Arzneimittelabgabe möglichst viele Informationen über das ärztliche Verordnungsverhalten sammeln wollen. Der Gesetzgeber darf es nicht zulassen, dass Krankenkassen solche Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten erheben, um die Versorgung möglicherweise zu steuern.“

Laut Korf gibt es gar keinen Bedarf für alternative Übertragungswege: Man sei fest davon überzeugt, dass die digitale Nutzung des E-Rezeptes nur gelinge, wenn es „eine stark im Markt etablierte, hochsichere und von den Interessen der Kostenträgern unabhängige App gibt, die allen Patientinnen und Patienten gleichermaßen zur Verfügung steht“. Mit der App der Gematik habe man eine solche Lösung und zugleich eine starke Marke.

Und schließlich wundere es sie sehr, dass die Krankenkassen offenbar bereit seien, größere Geldsummen in die Konzeption neuer E-Rezept-Apps zu investieren. „Denn gerade zurzeit lassen die Krankenkassen eigentlich keine Möglichkeit aus, um über die großen Finanzlöcher in der GKV zu klagen. Hinzukommt, dass die Gematik-App ja bereits mit Versichertengeldern konzipiert und eingeführt wurde – warum sollten die Versicherten nun noch einmal in neue fragwürdige App-Strukturen investieren?“

Laut Entwurf können die Kassen entscheiden, ob sie eine eigene, kassenseitige E-Rezept-App anbieten, oder ob sie die Möglichkeit für den E-Rezept-Zugriff des Versicherten als zusätzliche Funktionalität der Benutzeroberfläche umsetzen, die sie den Versicherten bereits für den Zugriff und die Verwaltung der elektronischen Patientenakte zur Verfügung stellen (ePa-App).

In beiden Fällen müssen die Kassen sicherstellen, dass die jeweilige App dieselben technischen Anforderungen sowie Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben berücksichtigt, die die Gematik für die von ihr angebotene E-Rezept-App festgelegt hat. Um auch andere Übertragungswege zu vereinfachen, soll es die Möglichkeit geben, digitale Identitäten, NFC-fähige elektronische Gesundheitskarten (eGK) sowie dazugehörige PINs direkt aus der E-Rezept-App heraus zu beantragen.

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