BVDAK beauftragt Gutachten

Apotheker:innen lassen E-Rezept prüfen

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Berlin -

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) macht massiv Stimmung gegen das E-Rezept und warnt vor einer flächendeckenden Einführung. Auch in der Apothekerschaft gibt es noch Sorgen: Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat jetzt ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die zentralen Fragen der Rezeptabrechnung zu prüfen.

BVDAK-Präsident Dr. Stefan Hartmann bestätigte gegenüber APOTHEKE ADHOC, dass Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen mit dem Gutachten beauftragt wurde. „Er soll den gesamten Vorgang durchleuchten und eine Einschätzung abgeben, was passiert, wenn das E-Rezept bei uns rausgeht und abgerechnet wird“, so Hartmann.

Die Prüfung ist umfangreich und bis zum nächsten entscheidenden Stichtag sind noch keine Ergebnisse zu erwarten. Vermutlich in der kommenden Woche werden die Gesellschafter der Gematik über den weiteren Fahrplan bestimmen. Die Apotheker – vertreten durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) – haben zwar nur einen Anteil von 3,92 Prozent an der Gematik, das Argument der Abrechnung wird aber hier durchaus gehört.

Das hat nicht zuletzt das erste Gutachten zum E-Rezept gezeigt, das Douglas zusammen mit Dr. Lukas Kalkbrenner im Auftrag des Verbands Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) Ende 2021 geschrieben hatte. Fazit: „Das E-Rezept entspricht in seiner aktuellen Form nicht dem Stand der Technik, insbesondere mit Blick auf die Sicherheit vor Manipulationen. Daraus ergeben sich erhebliche Risiken hinsichtlich der Abrechenbarkeit elektronischer Verordnungen.“ Unklar sei vor allem, ob die Einhaltung technischer Spezifikationen gegeben sein muss, damit ein E-Rezept als ordnungsgemäß ausgestellt gilt.

Die Rechenzentren spielten an die Politik zurück, dass zentrale Fragen der Abrechnung nicht geklärt seien, insbesondere der extrem kritisch Haftungsübergang. Als großes Problem wurde das Fehlen einer qualifizierten Quittung für die Übergabe der Rezepte an die Krankenkassen ausgemacht.

Kritischer Haftungsübergang

Das Argument verfing: Wenig später äußerte auch die KBV hinsichtlich der Signaturprüfung „erhebliche Bedenken angesichts des noch laufenden Feldtests der Gematik und nicht hinreichend erprobter Anwendungen, ob eine fehlerfreie Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022 möglich sein wird“. Und kurz darauf wurde die verpflichtende Einführung zum Jahreswechsel abgesagt.

In der aktuellen Testphase läuft die Abrechnung laut Gematik bislang reibungslos. Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken hat wiederholt betont, dass es bislang keine Retaxationen gebe. Allerdings wurden die Krankenkassen vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) dem Vernehmen nach auch angehalten, bei der Prüfung nicht übertrieben formalistisch zu sein. Inwiefern sich diese Haltung verstetigt, bleibt also abzuwarten. Das Retax-Risiko dürfte im Gutachten des BVDAK sicherlich auch eine Rolle spielen.

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