Straffer Zeitplan – nur 26 Prozent einsatzbereit

ePA: „Kliniken können nicht einfach Schalter umlegen“

, Uhr aktualisiert am 26.03.2026 12:58 Uhr
Berlin -

Die Verwendung der elektronischen Patientenakten (ePA) in den Kliniken kommt nur schleppend in Gang. Wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nach einer Befragung von 489 Kliniken von Ende Februar mitteilte, können die ePA lediglich 26 Prozent der Häuser krankenhausweit nutzen.

Wichtige Gesundheitsdaten der Patienten wie Befunde und Laborwerte müssen eigentlich seit Herbst auch in digitale Akten geladen werden. In vielen Krankenhäusern hakt es aber noch: Gesetzlich sind Kliniken wie Praxen bereits seit Oktober verpflichtet, die E-Akten zu nutzen und Daten wie Befunde oder Laborwerte einzustellen.

90 Prozent der Kliniken haben der Erhebung zufolge die technische Inbetriebnahme gestartet – doch 18 Prozent warteten zuletzt noch auf Updates ihrer Krankenhausinformationssysteme (KIS). Viele Kliniken konnten erst weit nach der bundesweiten Nutzungsverpflichtung ausgestattet werden. Die verzögerte Auslieferung bringe nun einige Häuser in Gefahr, ab dem 1. April Kürzungen der TI-Pauschale hinnehmen zu müssen, bemängelt die DKG.

Rund 70 Millionen der 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben eine E-Akte von ihrer Kasse angelegt bekommen, was man für sich auch ablehnen kann. Die ePA soll Patienten ein Leben lang begleiten und wichtige Daten bündeln und so auch Doppeluntersuchungen und Arzneimittelwechselwirkungen vermeiden.

Zeitplan zu ambitioniert

Vize-Verbandschefin Professor Dr. Henriette Neumeyer bemängelt: „Noch können nicht alle Kliniken bestehende elektronische Akten von Patienten einsehen und nutzen.“ Beim ehrgeizigen Zeitplan seien viele Schwierigkeiten unterschätzt worden. „Die Krankenhäuser leisten ihren Teil der Hausaufgaben, aber die Lösungen in den Primärsystemen sind noch nicht gut nutzbar. Wenn grundlegende Funktionen wie der automatisierte Datentransfer oder praxistaugliche Lösungen zur Umsetzung von Widersprüchen fehlen, erzeugt das im ohnehin belasteten Klinikalltag einen Mehraufwand, der die Akzeptanz der ePA gefährdet.“

Die Eignungsfeststellung für den bundesweiten Rollout erfolgte aus Sicht der Krankenhäuser zu früh, bemängelt die DKG. „Wegen der komplexen technischen Inbetriebnahmeprozesse konnten die meisten Pilothäuser zu diesem Zeitpunkt noch keine Erfahrung mit der ePA-Nutzung in der Versorgung machen“, heißt es.

„Die Einführung der ePA im Krankenhaus ist ein echtes Transformationsprojekt, im Rahmen dessen viele prozessuale und organisatorische Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die Krankenhäuser können nicht einfach einen Schalter umlegen, und dann funktioniert es“, meint Neumeyer. „Nach der späten Bereitstellung der Lösungen benötigen die Krankenhäuser nun Zeit für die technische Inbetriebnahme und prozessuale Integration der ePA, damit sie ihr Potenzial in der Krankenhausversorgung entfalten kann. Alle Beteiligten haben erkannt, dass die technische Inbetriebnahme der ePA und ihre Einbindung in die Abläufe eines Krankenhauses deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als ursprünglich angenommen. Künftige Umsetzungsfristen sollten diesem Umstand stärker Rechnung tragen, um unrealistische Erwartungen zu vermeiden und die Akzeptanz der ePA zu erhöhen.“

Aktuell nutzen nach Angaben der mehrheitlich bundeseigenen Gematik 80.128 der 98.500 Arztpraxen die ePA sowie 27.000 Zahnarztpraxen, 11.600 Apotheken und 1172 Kliniken.

Ärzte rufen auch zur KIM-Nutzung auf

Der Arbeitskreis „Ambulante Versorgung“ des Hartmannbundes begrüße das Fortschreiten der digitalen Arbeitsprozesse, etwa bei der ePA aber auch bei der Kommunikation im Medizinwesen (KIM). „Die Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich haben die Vorgaben in den vergangenen Jahren sehr gut umgesetzt“ so der Vorsitzende Dr. Marco J. Hensel. „Patientensicherheit, Versorgungsqualität und Effizienz sind dadurch deutlich verbessert worden.“ Nun sollten aber auch Krankenhäuser, Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung und andere Partner die Vorgaben des § 347 SGB V zur Nutzung von KIM konsequent erfüllen.

So könne Bürokratie spürbar abgebaut werden. Dazu gehöre beispielsweise die verbindliche Hinterlegung der Zuzahlungsbefreiung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). „Es ist in unser aller Interesse, digitale Neuerungen wie die ePA oder KIM im Sinne der bestmöglichen und reibungslosen Patientenversorgung zu implementieren – sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor. Dafür müssen sie umsetzbar, nutzbar und sicher sein“, so Hensel.

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