Seit knapp zwei Jahren gibt es das E-Rezept, mehr als eine Milliarde digitale Verordnungen wurden bereits erzeugt. Reibungslos läuft das System allerdings noch nicht. Immer wieder Berichten Inhaberinnen und Inhaber von Patientinnen und Patienten mit „leeren“ Karten. Ein Recht der Kundschaft auf den direkten Start der Arzneimitteltherapie nach dem Arztbesuch gibt es nicht.
„Mir haben Patienten berichtet, dass sie in der Praxis gesagt bekommen haben: ‚Lösen Sie Ihr Rezept erst morgen oder übermorgen in der Apotheke ein.‘ Dann kommen diese Patienten am übernächsten Tag in die Apotheke und fragen verschämt: ‚Schauen Sie mal rein, ob das Rezept schon da ist.‘ Das ist die Welt, in der wir leben“, berichtet eine Apothekerin.
Bei einigen Arztpraxen würden E-Rezepte immer noch gebündelt signiert. Die Logistik stehe im Vordergrund – nicht der Patient. „Das Problem ist, dass der Patient um seine Rechte kämpfen muss“, kritisiert sie. Um die „Rezept-Schlampereien“ zu unterbinden, seien rechtliche Regelungen nötig: „Möglicherweise hat man da bei der Einführung des E-Rezeptes überhaupt nicht daran gedacht, wie sich der Arbeitsfluss durch die elektronische Signierung der E-Rezepte in Arztpraxen verändert“, sagt sie. Der Patient sollte doch ein Recht darauf haben, dass sein Rezept sofort nach dem Arztbesuch in einer Apotheke einlösbar ist, schließlich entstünden ihm erhebliche praktische Probleme, wenn dieses Recht nicht verbrieft sei.
„Ein derartiges Recht existiert nicht. Derzeit ist eine rechtliche Verpflichtung nicht geplant“, erklärt das das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage. „Ärztinnen und Ärzten wird empfohlen, für Rezepte, die zur sofortigen Einlösung gedacht sind, vorrangig die Komfortsignatur zu nutzen, um den Vorgang zu beschleunigen. Die Stapelsignatur soll für Rezepte verwendet werden, die nicht unmittelbar verfügbar sein müssen. Versicherten kann im Zweifel empfohlen werden, in der Praxis nachzufragen, ab wann das Rezept eingelöst werden kann.“
Auch die Gematik verweist auf die Komfortsignatur. „Sind E-Rezepte in der Apotheke nicht direkt nach dem Arztbesuch einlösbar, hat dies oftmals keinen technischen Hintergrund, sondern kann daran liegen, dass die verordnende Ärztin beziehungsweise der verordnende Arzt das E-Rezept noch nicht elektronisch signiert hat. Die Gematik empfiehlt daher: Bei der Ausstellung von E-Rezepten in Praxen sollten möglichst die Vorteile der Komfortsignatur genutzt werden.“
Damit könnten E-Rezepte direkt in der Sprechstunde per Mausklick signiert und sofort eingelöst werden. Signierten Arztpraxen etwa Folgerezepte in sogenannten Aufgaben- oder Signaturlisten einmal oder mehrfach täglich gesammelt, sei zu beachten, dass auch in diesem Fall erst nach erfolgter Signatur die E-Rezepte auf den Fachdienst geladen werden und in der Apotheke abrufbar sind. „Deshalb sollten Patientinnen und Patienten von der Arztpraxis darauf hingewiesen werden, ab wann insbesondere Folgerezepte in der Apotheke eingelöst werden können“, erklärt die Gematik.
Die Kosten für die Einrichtung der Komfortsignatur seien je nach Hersteller beziehungsweise IT-Dienstleister unterschiedlich gestaltet. Ärzte könnten prüfen, welche Kosten im Rahmen der TI-Pauschale abgedeckt würden. „Die Gematik ist allerdings weder für die Preisgestaltung noch für die Zusammensetzung der TI-Pauschale verantwortlich und hat darauf auch keinen Einfluss.“