18 Testzentren in Berlin

Lange Haftstrafe für Corona-Test-Betrüger

, Uhr aktualisiert am 27.03.2023 17:40 Uhr
Berlin -

Ein ehemaliger Betreiber von Corona-Testzentren ist wegen Betrugs zu insgesamt acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Rund 9,7 Millionen Euro habe der 47-Jährige gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zu Unrecht abgerechnet und erhalten, begründete das Berliner Landgericht am Montag. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, „so viel Geld wie möglich zu kassieren“, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Schwanitz. Der Mann habe sich „besonders verwerflich“ verhalten.

Der damalige Spätkauf-Betreiber wurde des besonders schweren Betrugs in 67 Fällen schuldig gesprochen. Gegen seine mitangeklagte Schwester im Alter von 45 Jahren erging wegen Beihilfe in 17 Fällen eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung des erlangten Geldes an. In die gegen den 47-Jährigen verhängten Strafe wurde eine frühere Verurteilung einbezogen.

In dem für die Hauptstadt bisher größten Strafverfahren wegen Verdachts auf Betrug bei der Abrechnung von Corona-Bürgertests geht es um Taten zwischen Mai und Oktober 2021. Der Schwindel soll über 18 Testzentren gelaufen sein, so Richter Schwanitz nach siebenmonatigem Prozess. Der 47-Jährige habe Tests abgerechnet, die gar nicht oder nicht in dem Umfang durchgeführt worden seien, so das Gericht. Mehr als sechs Millionen Euro habe der Mann in die Türkei weitergeleitet – auf Konten seines Vaters, so der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Immer wieder nutzten Kriminelle die Corona-Pandemie und versuchten mitzuverdienen. In der Hauptstadt sind nach Angaben der Polizei inzwischen rund 13.500 Betrugsverfahren im Zusammenhang mit Testzentren oder Corona-Hilfszahlungen eingeleitet worden. Das Landeskriminalamt (LKA) geht von einem potenziellen Schaden von mindestens 243 Millionen Euro aus.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte