Drittimpfungen ab September

Corona-Impfungen ab 12 Jahren freigegeben

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Berlin -

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich auf Corona-Impfungen für 12- bis 17-jährige geeinigt. Auch das Angebot von Auffrischungsimpfungen ab September soll kommen, um besonders gefährdete Gruppen im Herbst und Winter besser zu schützen

Als Corona-Schutz zum Schulstart nach den Sommerferien sollen zusätzliche Impfgelegenheiten für Kinder und Jugendliche kommen. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen am Montag, dass nunmehr alle Länder Impfungen für 12- bis 17-Jährige auch in Impfzentren oder auf andere niedrigschwellige Weise anbieten wollen. Dabei sei entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich. Zudem sollten Kinder und Jugendliche auch durch Kinder- und Hausärzte sowie im Rahmen von Impfungen für Angehörige von Beschäftigten in Firmen geimpft werden können. Für Jugendliche und junge Erwachsene in Universitäten und Berufsschulen sind ebenfalls Impf-Angebote geplant.

Bundesminister Jens Spahn (CDU) sagte: „Jeder, der will, kann im Sommer geimpft werden. Wir haben genügend Impfstoff für alle Altersgruppen.“ Auch 12- bis 17-Jährige, die sich nach ärztlicher Aufklärung für eine Impfung entscheiden, könnten sich und andere schützen. „Inzwischen haben wir sogar zwei hochwirksame und seit Monaten erprobte mRNA-Impfstoffe, die in der EU ab zwölf Jahren zugelassen sind“, so der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern. “Das ist eine große Chance, die Impfungen auch für Kinder und Jugendlichen anzubieten. Einige Länder, darunter auch Bayern, setzen dies bereits um und haben etwa schon Vorbereitungen für strukturierte Schülerimpfungen ab Mitte August getroffen.“

Mit der Möglichkeit einer Auffrischungsimpfung im September sollten zudem besonders gefährdete Gruppen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt werden. Denn für sie sei das Risiko eines nachlassenden Impfschutzes am größten. „Wir gehen vorbereitet in den Herbst“, so Holetschek. Geplant sind demnach zunächst Angebote für Auffrischungsimpfungen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie. Die Impfungen seien sowohl im Regelsystem der niedergelassenen Ärzte als auch mit mobilen Teams möglich. Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen die Auffrischungsimpfung durch einen niedergelassenen Arzt erhalten.

„Wichtig ist mir, dass wir möglichst unbürokratisch an die Auffrischungsimpfungen herangehen“, so Holetschek. „Wir knüpfen an unser Vorgehen zu Beginn der Impfkampagne an und beginnen zunächst mit den Menschen, die am stärksten gefährdet und am wenigsten mobil sind, also vor allem den Menschen in den Alten- und Pflegeheimen. Sie brauchen jetzt als erste eine Erneuerung ihres Schutzes gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung.“ Für die Auffrischungen würden mRNA-Impfstoffe verwendet. „Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Impfstoff man vorher geimpft worden ist. Auch allen, die mit den Impfstoffen von Astrazeneca oder Johnson&Johnson mindestens einmal geimpft worden sind, soll ab September eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden.“

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