Bayern

3G-Regel künftig auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt

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Berlin -

In sämtlichen Bereichen in Bayern, in denen die 3G-Regel gilt, müssen sich ab Dienstag, den 19. Oktober, neben Besuchern auch alle Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt an die Regel halten.

Das Kabinett hatte am Dienstag in München beschlossen, dass alle Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt an der 3-G-Regelung teilnehmen müssen. Auch Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche, die Kontakt zu Kunden und Besuchern haben, müssen also geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein, oder sie müssen regelmäßig einen negativen Test vorweisen. Je nach Bereich muss das ein PCR-Test sein, oder es reicht ein Schnelltest. Den Testnachweis müssen die betreffenden Mitarbeiter an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.

Die 3G-Regel gilt unter anderem bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, in Sportstätten, Fitnessstudios, Theatern, Opern, Konzerthäusern, Kinos, Museen, Ausstellungen, in der Gastronomie, in Hotels, Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen, Bibliotheken und in verschiedensten Freizeiteinrichtungen, etwa in Bädern und Seilbahnen. Künftig müssen sich überall dort neben den Besucher:innen also auch alle Mitarbeiter:innen daran halten, wenn sie Kontakt zu den Kunden haben.

Die rechtliche Grundlage für die Testvorlagepflicht für Beschäftigte bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ab sofort kann eine Testvorlagepflicht für die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht erlassen werden. Sollten Betreiber und Veranstalter nur Geimpften und Getesteten Zutritt gewähren (2G) oder einen PCR-Test verlangen (3G plus), dann gilt für die Mitarbeiter:innen künftig ebenfalls die verschärfte Regel.

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