Zum ersten Mal wird heute im Bundestag über den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) beraten. Der AOK-Bundesverband warnt vor diesem Hintergrund erneut eindringlich vor möglichen Mehrkosten für die Beitragszahlenden.
„Die Apothekenreform enthält viele gute Ansätze“, erklärt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. So unterstütze man die geplanten Erleichterungen zur Gründung von Zweigapotheken und zur Neugründung von Apotheken, die zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung beitragen könnten. Ebenso positiv seien die neuen Aufstiegschancen für PTA, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Allerdings ist es für den AOK-Bundesverband nicht verständlich, warum die beabsichtigte Regelung allein auf Apotheken in ländlichen Regionen beschränkt bleiben soll, zumal der Bedarf aufgrund des Wegfalls vormals vertretungsberechtigter Berufsbilder andernorts gegebenenfalls größer ausfallen könnte.
„Starre und wenig passgenaue, pauschale Regelungen ohne flexible Anpassungen an den tatsächlichen Bedarf vor Ort werden langfristig nicht zu einer effektiven Behebung des Fachkräftemangels beitragen“, warnt der Verband in seiner Stellungnahme. Auch müsse geprüft werden, ob die zeitliche Limitierung der Vertretungsbefugnis auf höchstens 20 Tage nicht zu knapp bemessen sei; die AOKen schlagen hier vier Wochen vor. Außerdem brauche es weitere standardisierte Anforderungen an die Eignung der vertretungsberechtigten PTA. Eine Übertragung der Impfberechtigung auf entsprechend geschulte PTA könnte ebenfalls eine sinnhafte Aufgabenerweiterung darstellen.
Auch die Erweiterung der Möglichkeiten für Impfungen durch Apotheken wird als niederschwelliges Versorgungsangebot – insbesondere in ländlichen Regionen – als sinnvoll erachtet, „wenngleich Impfungen in Apotheken immer noch ein lediglich optionales Angebot von Apotheken darstellen, so dass Impfwillige vor Ort gegebenenfalls gar nicht davon profitieren können“, heißt es in der aktuellen Stellungnahme.
„Unverständlich bleibt für uns jedoch, warum die Möglichkeiten zur Digitalisierung nicht voll ausgeschöpft werden“, kritisiert Reimann. Dabei gehe es insbesondere um apothekenbetriebene dezentrale Abgabeautomaten. In seiner Stellungnahme erklärt der Verband hierzu: „Während Ärztinnen und Ärzte bereits telemedizinisch Leistungen erbringen und somit niederschwellig und flexibel Patientinnen und Patienten in der Fläche erreichen können, bleiben telepharmazeutisch begleitete Abgabeautomaten in der Fläche weiterhin außen vor – was nicht am Bedarf oder der fehlenden technischen Realisierbarkeit scheitert.“
Apotheken investierten stattdessen verstärkt in E-Rezept-Terminals mit anschließendem Botendienst. Für die Versicherten bedeute dies einen Zeitverzug in der Versorgung, sodass sie bei dringenden Arzneimittelverordnungen doch wieder eine Apotheke vor Ort aufsuchen müssten.
Erneut kritisiert Reimann auch die Einführung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) ohne klaren Bedarf und ohne Einbettung in einen gemeinsamen Versorgungsansatz mit anderen Leistungserbringern. „So wird die eigentlich vorgesehene und dringend gebotene Kostenneutralität der Reform gleich wieder konterkariert“, warnt Reimann. Nach den bisherigen Plänen würde ein solcher Ausbau des Leistungsspektrums zudem völlig losgelöst vom geplanten Primärversorgungssystem erfolgen. Durch die mangelnde Vernetzung zwischen Apotheken und Vertragsärzteschaft drohten unübersichtliche Behandlungspfade und doppelte Leistungserbringungen, die zu unnötigen Mehrausgaben für die GKV führen könnten.
Zudem sei die gesetzgeberische Vordefinition von Leistungen problematisch. Es werde ein starrer Rahmen geschaffen, der an den regionalen Bedarfen vorbeigehen könnte. Statt bundeseinheitlicher Lösungen brauche es einen Regelungsrahmen für regionale, passgenaue Versorgungsmöglichkeiten. „Denn auch wenn der Topf beim Nacht- und Notdienstfonds mit inzwischen fast 600 MIllionen Euro ‚überläuft‘, müssen sich gerade angesichts der prekären Finanzlage der GKV alle Maßnahmen an ihrer Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit messen lassen“, betont der Bundesverband in seier Stellungnahme.
Finanzielle Belastungen seien auch an anderer Stelle zu erwarten: „Statt die beim Nacht- und Notdienstfonds angesammelten ungenutzten Gelder für pharmazeutische Dienstleistungen in Höhe von fast 600 Millionen Euro umgehend an die GKV zurückzugeben, soll das Geld in die Ausweitung der Vergütung für sogenannte Teilnotdienste gesteckt werden. Deren tatsächlicher Nutzen ist aber fraglich“, kritisiert Reimann.
Auch die geplanten Erleichterungen bei der Abgabe von nicht verfügbaren Rabattarzneimitteln sieht der Verband kritisch. Damit werde das Wirtschaftlichkeitsgebot für die Apotheken weiter geschwächt. „Letztlich werden durch diese und weitere Regelungen die über sechs Milliarden Euro an Einsparungen aus Rabattverträgen pro Jahr gefährdet – und das, obwohl es bei Nichtverfügbarkeit von Medikamenten bereits funktionierende Regelungen gibt“, findet Reimann. Laut Verband sei es nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung mit dieser Maßnahme unkalkulierbare Mehrausgaben eingehen wolle.
Zwar nicht Teil des Gesetzentwurfs, aber im Reformkontext debattiert wird auch die schnelle Anhebung des Fixums. „Das wären rund 1 Milliarde Euro, die die Solidargemeinschaft zusätzlich finanzieren müsste“, kritisiert Reimann. Gleichzeitig sei für das kommende Jahr ein GKV-Finanzloch von 12 Milliarden Euro prognostiziert. „Wer jetzt die schnelle Erhöhung des Fixums fordert, muss auf der anderen Seite auch entsprechende Einsparvorschläge machen, zum Beispiel beim preisabhängigen Zuschlag in der Höhe von 3 Prozent des Apothekeneinkaufspreises“, fordert Reimann.
Mehrkosten für die GKV drohten auch aus der geplanten Verdopplung der Nacht- und Notdienstvergütung. Auch die Wiedereinführung von Skonti sieht der AOK-Bundesverband kritisch. Davon profitierten vor allem große Apotheken und Einkaufsgemeinschaften in einer für die GKV völlig intransparenten Form.
APOTHEKE ADHOC Debatte