Der Bundesrat hat bei der geplanten Apothekenreform eine ganze Reihe an Änderungen gefordert. Ein Punkt könnte allerdings für Apotheken mit Sterillabor kritisch sein: Die Länder sprechen sich dafür aus, dass Klinikapotheken künftig nicht nur Zytostatika, sondern alle Parenteralia als Lohnhersteller liefern dürfen. Kritiker warnen vor reinen „Stempelapotheken“.
In § 11 Absatz 2 Apothekengesetz (ApoG) ist geregelt, dass Apotheken anwendungsfertige Zytostatikazubereitungen, die im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes hergestellt worden sind, auf Grund einer Absprache unmittelbar an den anwendenden Arzt abgeben dürfen. Absatz 3 sieht außerdem vor, dass Klinikapotheken als Lohnhersteller für andere Krankenhäuser, aber auch öffentliche Apotheken tätig werden dürfen – und umgekehrt. Die Anforderung genügt dabei, ein Vertrag muss nicht geschlossen werden. Auch diese Ausnahme gilt explizit nur für anwendungsfertige Zytostatikazubereitungen.
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), dass beide Regelungen auf alle „Zubereitungen zur parenteralen Anwendung“ ausgeweitet werden, die patientenindividuell hergestellt werden.
Die bisherige Beschränkung führe in der Praxis dazu, dass beispielsweise Injektions- oder Infusionslösungen mit dem Antikörper Trastuzumab, die ebenfalls in der Tumortherapie eingesetzt würden, nicht unmittelbar an den anwendenden Arzt abgegeben oder für eine andere Apotheke zubereitet werden dürften. „Ein vernünftiger Grund, weshalb eine solche Einschränkung vorgenommen wurde, ist nicht ersichtlich. Die Regelungen sollen daher auf sämtliche anwendungsfertige Zubereitungen zur parenteralen Anwendung, die im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes patientenindividuell hergestellt worden sind, ausgeweitet werden.“
Eine Einschränkung sehen die Länder allerdings vor: „Um eine Konzentration der Herstellung dieser Arzneimittel in wenigen bundesweit agierenden Apotheken zu vermeiden, sollten sich beauftragende und herstellende Apotheken sinnvoller Weise in örtlicher Nähe zueinander befinden.“ Eine Formulierung dazu enthält der Vorschlag aber nicht.
Tatsächlich ist genau das die Gefahr, die Beobachter sehen. Schon heute gebe es ein Interesse an Kliniken, ihre Reinraumkapazitäten zu nutzen, um etwa Rezepte der in ihren MVZ angestellten Onkologen über Bande selbst beliefern zu können. Sie suchten sich dann reine „Stempelapotheken“, über die die Abrechnung dann formal laufe.