Zerreißprobe für alle

Inhaber zu Reform: „Das ist ein potenzieller Sprengsatz“

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Berlin -

Der aktuelle Kabinettsentwurf zur Apothekenreform sorgt für massive Unruhe in der Branche. Was als Modernisierung verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als potenzieller Sprengsatz für die finanzielle Stabilität der Vor-Ort-Apotheken. „Insbesondere im Bereich der ambulanten Schwerstkrankenversorgung“, macht Dr. Christian Wegner, Geschäftsleiter der Medipolis-Apotheken in Jena klar. Er warnt vor existenziellen Risiken durch Neuregelungen bei der Vergütung und der Transparenz von Einkaufspreisen.

Zum Kabinettsentwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vom 17. Dezember sowie den flankierenden Verordnungsentwürfen zur Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) bezieht Wegner klar Position. Er sieht mehrere Streitpunkte: „In der AMPreisV § 3a darf die Verhandlungslösung nicht dazu führen, dass Fixum-Erhöhungen über ein Abschmelzen des relativen Anteils gegenfinanziert werden.“ Sonst werde die Hochpreiser-Versorgung in der Fläche unattraktiv oder sogar unmöglich. Wegner sieht folgende Punkte kritisch:

  • Im Sozialgesetzbuch (SGB) V § 129 Abs. 5c parenterale Zubereitungen und Absatz 5d Cannabis-Berechnung, ist angedacht, dass eine elektronische, „abfragegerechte“ Preisermittlung zu dauerhaften Einkaufspreisabfragen werden. Das beschleunigt Preisverfall, erhöht Bürokratie, gefährdet Betriebsgeheimnisse und wirft EU-Wettbewerbsfragen (Nachfragemacht) auf.
  • pharmazeutische Dienstleistungen (pDL): Ausbau ja, aber keine neuen Hürden (Kassenverträge, Verordnungsvorbehalte), die anspruchsvolle pDL ausbremsen.
  • Telepharmazie: Kein belastbarer Rechtsrahmen für vergütungsfähige telepharmazeutische Leistungen.

Ein zentraler Streitpunkt ist die geplante Verschiebung der Vergütungsverhandlungen in Richtung Selbstverwaltung. Künftig sollen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband – im Benehmen mit dem PKV-Verband – innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten und danach jeweils jährlich einen „einheitlichen Vorschlag zur Anpassung des relativen Anteils und des Fixums“ erarbeiten. Das Ergebnis ist dem BMG vorzulegen.

Besonders kritisch sieht Wegner dabei den drohenden Wegfall der 3-Prozent-Marge auf den Apothekeneinkaufspreis. „Diese angedachte 3-Prozent-Hürde muss eine absolute Untergrenze darstellen, denn für Apotheken ist dieser Aufschlag keine reine Gewinnspanne, sondern eine essenzielle Kompensation für das unternehmerische Risiko.“

Hochpreiser und Schwerstkranke

Gerade bei hochpreisigen Medikamenten, die oft am Monatsanfang beschafft werden müssten, sei die Vorleistung ein Problem. „Das Geld geht aber erst im Folgemonat auf dem Konto ein“, erklärt Wegner. Dafür sei eine Absicherung lebensnotwendig. „Sollte dieser Prozentsatz fallen, droht ein Versorgungsstopp“, macht er klar.

„Wenn man die 3 Prozent dort nicht als Untergrenze einzieht, dann wäre das definitiv versorgungsgefährdend.“ Das gelte für alle Apotheken, aber insbesondere für die im Schwerstkrankenbereich: „Dort wird die Spezialversorgung absolut nicht mehr möglich und finanzierbar sein“, so Wegner.

Im Bereich der pDL sieht er die Telepharmazie als fehlendes Puzzleteil. „Zwar sieht die Reform eine Ausweitung dieser Leistungen vor, doch die praktische Umsetzung hinkt hinterher“, macht Wegner klar. „Spezialwissen, etwa für Patienten nach Organtransplantationen, ist nicht in jeder der rund 16.500 Apotheken vorhanden.“ Hier könnte die Telepharmazie Abhilfe schaffen. „Im Kabinettsentwurf wurde dieser Punkt jedoch wieder gestrichen“, beklagt er.

Das Problem: „Ein flächendeckender Anspruch der Patienten ist unter den aktuellen Strukturen kaum erfüllbar, wenn der Patient physisch in die Apotheke gezwungen wird“, betont Wegner. „Ich will als Apotheker erkennen, ob ein Patient einen solchen Bedarf hat, und dann will ich alle meine Patienten auch über den Online-Weg versorgen. Insbesondere die, die nicht in der Lage sind, in die Apotheke zu kommen, weil sie zu schwer krank sind.“

Zudem kritisiert Wegner die geplante Finanzierung über Einzelverträge mit den Krankenkassen. „Es besteht die Gefahr, dass die Kassen die Leistungen finanziell austrocknen, ähnlich wie bei den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs).“

Paragraf 129 Abs. 5c: „Marktwirtschaftlicher Komplettunsinn“

Besonders technische Details der Reform, wie die Neureformulierung der Hilfstaxe in § 129 Abs. 5c SGB V, bergen laut Wegner Sprengkraft. „Geplant ist ein elektronisches Abfrageverfahren, durch das Apotheken ihre Einkaufspreise gegenüber dem GKV-Spitzenverband offenlegen müssen“, erklärt er.

Dies würde den Anreiz, günstig einzukaufen, komplett zerstören, da Einsparungen nicht mehr bei der Apotheke verbleiben dürfen. „Das bedeutet, dass die Apotheke überhaupt kein Interesse mehr hat, günstig einzukaufen. Und es bedeutet auch, dass die Industrie überhaupt kein Interesse hat, gute Preise zu machen. Das Geld ist sozusagen sofort verpufft.“

Diese totale Preistransparenz führe laut Wegner zu einer Lähmung der Marktmechanismen und berge zudem europarechtliche Risiken sowie massives Missbrauchspotenzial innerhalb der Versorgungskette.

REFA-Gutachten

Wegner untermauert die finanzielle Schieflage zudem mit Verweis auf das aktuelle REFA-Gutachten, dem zentralen Instrument zur objektiven Ermittlung von Prozesskosten. „Während für eine kostendeckende Herstellung parenteraler Zubereitungen mindestens 160 Euro pro Arbeitsschritt notwendig wären, verharrt die Vergütung bei maximal 100 Euro“, kritisiert er.

Die bisherige Querfinanzierung über Einkaufsvorteile würde durch die neue Transparenzregelung im Keim erstickt. Erschwerend kommt die geplante Einbeziehung der Privaten Krankenversicherungen (PKV) in die Hilfstaxe hinzu: „Eine obligatorische ‚Benehmensregelung‘ ohne klare Rechtsgrundlage droht die Apotheken auch gegenüber Privatpatienten in massive Honorarkonflikte zu treiben.“

Konkurrenz durch Krankenhausapotheken

Ein weiteres „Giftblatt“ in der Debatte sei die mögliche Öffnung des Paragrafen 11 des Apothekengesetzes. Bestrebungen der Bundesländer zielen darauf ab, Krankenhausapotheken die Belieferung ambulanter Patienten mit parenteralen Zubereitungen wie etwa Infusionen zu erleichtern.

Dies würde die öffentlichen Apotheken, die diese Versorgung heute flächendeckend sicherstellen, massiv unter Druck setzen: „Das würde bedeuten, dass die Apotheken, die das heute flächendeckend machen, quasi aus dem Prozess gedrängt werden.“

Wegners Fazit

„Die geplante Reform ist ein potenzieller Sprengsatz.“ Während das Ziel der Ambulantisierung – also mehr Patienten zu Hause statt im Krankenhaus zu versorgen – politisch gewollt sei, entziehe der vorliegende Entwurf den Leistungserbringern die wirtschaftliche Grundlage. „Wenn die 3-Prozent-Regelung fällt und die Transparenzvorgaben die Margen auffressen, droht statt einer Modernisierung der Kollaps der spezialisierten ambulanten Versorgung.“

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