Weiterqualifizierung für PTA

BVpta will neue Qualifikationsstufe „Pharmazie-Assistenz (PA)”

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Berlin -

Während die Abda als Standesvertretung der Apotheker:innen die in den Reformplänen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgesehene PTA-Vertretung komplett ablehnt, spricht sich der Bundesverband pharmazeutisch-technischer Assistent:innen (BVpta) für gesetzlich geregelte Weiterqualifizierung für PTA ein. Dies könne dann auch den Rahmen für die Vertretungsberechtigung bilden.

Die Inhalte der geplanten Apothekenreform seien grundsätzlich zu begrüßen, insbesondere der Ansatz, PTA künftig mehr Verantwortung zu übertragen. Aber auch der PTA-Verband fordert Nachbesserungen an den Entwürfen. So schlägt der BVpta die Einführung einer neuen Qualifikationsstufe vor, nämlich den der „Pharmazie-Assistenz (PA)”.

Diese könnte die gesetzlich geregelte Weiterbildung für erfahrene PTA mit klar definierten Befugnissen darstellen. „Die PA soll Apotheken in bestimmten Situationen vertretungsberechtigt unterstützen, ohne die Leitungshoheit der approbierten Apotheker:innen zu berühren“, so der BVpta. Als Weiterbildungsorte könnten bundeseinheitlich PTA-Schulen verankert werden, um einheitliche Qualitätsstandards sicherzustellen und Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden.

Folgende Ausbildungsinhalte würde der BVpta gerne ergänzen:

  • Pharmakologie
  • Medikationsmanagement
  • Arzneimittel- und Haftungsrecht
  • Qualitätsmanagement
  • Betriebsorganisation
  • Interprofessionelle Kommunikation
  • Arzneimitteltherapiesicherheit

PTA fordern Erhöhung des Fixums

Der BVpta betont zudem: „Der BVpta teilt die Auffassung der Apothekerschaft, dass eine angemessene Honoraranpassung eine zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Apotheken ist. Nur wirtschaftlich stabile Apotheken können qualifiziertes Personal halten, ausbilden und tarifgerecht entlohnen und damit die Versorgung der Bevölkerung dauerhaft gewährleisten.“ Daher müsse auch die im Koalitionsvertrag festgehaltenen 9,50 Euro Fixum realisiert werden.

„Wir wollen keine Konkurrenz, sondern Kompetenz“, so der BVpta. „Eine starke PTA stärkt die Apotheke und sichert die pharmazeutische Versorgung vor Ort.“

Vier Tage mehr vertreten

Außerdem möchte der BVpta anregen, die Vertretungsbefugnis auf 24 Tage zu verlängern – bisher sind 20 Tage vorgesehen. „Dies im Hinblick darauf, dass Apotheken in der Regel an sechs Tagen/Woche geöffnet sind. Eine 24-tägige Vertretungsbefugnis würde es dem/der Apothekeninhaber:in ermöglichen, sich zwei mal zwei komplette Wochen vertreten zu lassen“, heißt es zur Begründung.

Die weiterqualifizierte PTA könnte zudem „meldepflichtig“ werden, um so den Missbrauch der neuen Vertretungsregel zu vermeiden. Diese sei an sich eine gute Gelegenheit, die Lücke, die die nicht mehr nachkommenden Pharmazieingenieur:innen hinterlassen, zu schließen – „in modernisierter, rechtssicherer Form“.

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