In ihren Eckpunkten für die geplante Apothekenreform hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einige Themen aufgegriffen, über die schon seit Längerem gesprochen wurde. Bei der Ausgestaltung geht es um viele Details: Einige Formulierungen lassen aufhorchen.
Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, dass das Fixum auf 9,50 Euro angehoben wird, danach sollten Kassen und Apotheker über das Honorar verhandeln. Während für die gesetzliche Anhebung kein Geld da ist und die Gespräche auf das kommende Jahr vertagt wurden, gibt es für die Verhandlungslösung in den Eckpunkten gar keinen Zeitrahmen. Immerhin: „Um konstruktive Verhandlungen zu fördern, werden rechtlich verbindliche Leitplanken in Form bestimmter Indizes vorgegeben.“ Dies hatte Abda-Präsident Thomas Preis zuletzt noch einmal gefordert, damit die Apotheken nicht übervorteilt werden.
Eigentlich sollten laut Koalitionsvertrag Apotheken in strukturschwachen Regionen ein Fixum von bis zu 11 Euro erhalten. Davon ist jetzt nicht mehr die Rede, stattdessen „sollen die Verhandlungen der Selbstverwaltung auch gesonderte Zuschläge für Landapotheken enthalten“. Grundlage sollen Geodaten und weitere Parametern bilden. Details zu diesem Einstieg in eine Art Niederlassungsplanung gibt es in den Eckpunkten nicht.
Übergangsweise soll die Vergütung ländlicher Apotheken über eine „signifikante Anhebung der Nacht- und Notdienstpauschale“ gestärkt werden. „Über Zuschüsse auch für Teilnotdienste sollen die Länder in intelligenten Notdienstkonzepten zudem eine flexiblere, das Personal weniger belastende Notdiensteinteilung vorsehen können.“
Zur Finanzierung wird der komplette Zuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in Höhe von 20 Cent pro Packung auf die Nacht- und Notdienstvergütung „umverteilt“. Dadurch soll es zu einer annähernden Verdopplung kommen. Abda-Präsident Thomas Preis hatte sich auf der Bühne darüber geärgert, dass in dem gerade erst anwachsenden Bereich der pDL jetzt der Stecker gezogen wird. Schlimmer noch: Der pDL-Fonds soll perspektivisch aufgelöst werden; für Geld, das dann noch übrig ist, soll laut Warken eine Lösung gefunden werden.
Laut Warken sollen pDL ausgebaut und neu strukturiert werden. „Der Vereinbarungsauftrag an die Selbstverwaltung wird durch konkrete, gesetzlich vorgegebene pDL ergänzt“, so die Ministerin. Zur Erinnerung: Bislang wurde der Katalog durch die Selbstverwaltung festgesetzt – und durch die Kassen teilweise beklagt.
Apotheken sollen pDL dann künftig mit der jeweiligen Krankenkasse der versicherten Person direkt abrechnen. Ärztinnen und Ärzte sollen die Leistungen verordnen und auch in der elektronischen Patientenakte einsehen können. Preis war damit wenig happy: Er fürchte Retaxationen auch noch in diesem Bereich.
„Die Fachkräftesicherung stellt für Apotheken eine große Herausforderung dar, insbesondere in ländlichen Gebieten. Die Reform sieht daher den flexibleren Einsatz von Personal vor – etwa bei der Festlegung von Filialleitungen“, heißt es im Fahrplan.
Apotheken sollen leichter austauschen können, wenn ein Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig ist, um Patienten schneller zu versorgen. Aber: „Diese Regelung wird zunächst zeitlich befristet und im Anschluss auf ihre Kostenwirkung für die gesetzliche Krankenversicherung evaluiert.“
Anders als bislang sollen die Öffnungszeiten künftig freigegeben werden. „Damit können vor allem Apotheken in ländlichen Regionen ihre Geschäftszeiten besser an den Bedarf vor Ort anpassen“, heißt es. Wie dabei eine Erreichbarkeit gewährleistet wird, gerade in Verbindung mit Notdiensten, steht im Fahrplan nicht.
„Für effizientere Betriebsabläufe sollen die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln beziehungsweise Ausgangsstoffen vereinfacht und weitere Einzelvorschriften gestrichen werden.“ Details dazu gibt es im Fahrplan nicht.
Der Versandhandel soll zur Einhaltung von Temperaturvorgaben verpflichtet werden – aber nur im Bereich kühlkettenpflichtiger und kühlpflichtiger Arzneimittel. „Diese Arzneimittel müssen zukünftig immer mit geeigneten Transportunternehmen unter dokumentierten Bedingungen versandt werden.“ Bereits im Vorfeld hatte der Großhandelsverband Phagro erklärt, dass das nicht Ziel der Initiative war: Vielmehr müssten für alle Arzneimittel kontrollierte Lieferbedingungen garantiert werden.
Zweigapotheken wollte schon Karl Lauterbach fördern – obwohl sie heute kaum noch eine Rolle spielen und die wenigen verbliebenen Standorte vor allem an Flughäfen zu finden sind. „Für abgelegene Regionen mit deutlich eingeschränkter Arzneimittelversorgung sollen zudem Anreize für die Gründung weiterer Zweigapotheken gesetzt werden, etwa indem Hürden bei der Beantragung abgesenkt werden“, heißt es im Fahrplan.
PTA sollen auch ohne Approbierten vorübergehend in der Apotheke tätig sein, allerdings nicht ohne erforderliche Qualifikation. „Wir schaffen Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) – dies steigert die Attraktivität dieser in der Versorgung sehr wichtigen Berufsgruppe für die Apotheke und trägt langfristig zur Sicherung des Berufsnachwuchses bei. In zweijährigen berufsbegleitenden Kursen können PTA eine zeitlich begrenzte Befähigung zur Vertretung der Apothekenleitung erwerben. Das Curriculum legt die Bundesapothekerkammer fest.“