Verwendbarkeitsdatum: Ein Grund zu meckern APOTHEKE ADHOC, 12.01.2018 13:33 Uhr
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Kurzer Verfall: Ein Grund für einen Kunden, die Lokalpresse einzuschalten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Erst war das Präparat abgelaufen, dann waren die dafür abgegebenen Tropfen günstiger als das zuerst bezahlte – für den Kunden ein großes Ärgernis. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Einige Apotheker kontrollieren die Haltbarkeit ihrer gelagerten Ware nicht ausreichend. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Bei Revisionen achten die Pharmazieräte daher verstärkt auf dieses Thema. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Im QMS muss beschrieben sein, wie gewährleistet wird, dass Arzneimittel rechtzeitig ausgelagert werden Foto: APOTHEKE ADHOC
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Denn abgelaufene Arzneimittel sind nicht verkehrsfähig und dürfen daher nicht zusammen mit regulärer Ware im Generalalphabet gelagert werden – sie müssen in „Quarantäne“. Foto: Elke Hinkelbein
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Die aufgedruckten Verfalldaten werden bei Scannen der Packungen nicht erfasst. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Vor allem Kommissionierautomaten waren den Pharmazieräten lange ein Dorn im Auge. Foto: Elke Hinkelbein
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Denn auch hier dürfen nur Packungen eingelagert sein, deren Verfallsdatum noch nicht überschritten ist. Foto: KLS
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Das Problem tritt bei der automatischen Einlagerung auf, da die Packungen hier nicht mehr vom Team einzeln angefasst werden. Foto: Elke Hinkelbein
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Die Kommissionierer vergeben dann automatisch eine „Restlaufzeit“ und lagern die Packungen nach sechs bis zwölf Monaten zur Kontrolle wieder aus. Foto: Elke Hinklbein
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Eigentlich müssten Apothekenteams das Datum per Hand eintragen. Foto: Elke Hinkelbein
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Dazu muss bei jeder Packung das Verfallsdatum einzeln eingegeben werden. Foto: Apostore
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Auch wenn das mehr Arbeit macht als die vollautomatische Einlagerung. Foto: Elke Hinkelbein
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Branchenprimus Rowa hat eine Erfassung des Verfallsdatums per Kamera als Lösung entwickelt. Foto: Elke Hinkelbein
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Bei der zweiten Generation der Einlagerungsautomatik „Prolog“ werden die Packungen fotografiert, das Verfallsdatum eingelesen. Screenshot/Rowa
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Dank einer zentralen Datenbank im Hintergrund weiß der Automat, wo er auf der Packung nach dem Datum suchen muss. Screenshot/Rowa
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Wichtig ist auch die Temperatur im Kommissionerer, da Arzneimittel nicht über 25 Grad Celsius gelagert werden dürfen. Foto: Elke Hinkelbein
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Eine Klimaanlage kann schon bei der Montage berücksichtigt werden. Foto: Pharmatechnik
Berlin - Wenn Kunden aus irgendeinem Grund unzufrieden mit gekauften Arzneimitteln aus der Apotheke sind, melden sie sich nicht nur in der Offizin. Ein aktueller Fall aus Dorsten zeigt, dass die Patienten auch gerne Lokalmedien mit ins Boot holen und den Sachverhalt so für ein größeres Publikum zugänglich machen.
Wie aus dem Bericht der „Dorstener Zeitung“ zu entnehmen ist, hat sich Axel Wolters am 2. Januar diesen Jahres Augentropfen aus der Holzwarth-Apotheke in Dorsten gekauft, da diese im Angebot für 14,90 Euro waren. Sonst gebe er 22 Euro für das Präparat aus. Als er zu Hause ankam stellte er fest, dass die Tropfen lediglich bis zum April 2018 verwendet werden durften.
Wolters beschwerte sich telefonisch bei der Apotheke. „Da sei wohl ein Irrtum passiert“, bekam er zu hören. Dem Bericht zufolge wollte man einen Fahrer losschicken, der das Arzneimittel mit dem kurzen Verfall abholte. Stattdessen sagte er, dass er sein Ersatz-Präparat am 5. Januar selbst abholen möchte.
An dem Tag seien aber keine Augentropfen der gekauften Marke mit längerem Verfallsdatum verfügbar gewesen. „Stattdessen habe man einen gleichwertigen Ersatz einer anderen Marke empfohlen“, heißt es. Der Kunde nahm die neuen Tropfen mit, doch das Problem war damit längst nicht gelö
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