Kammer hält an Planung fest

Vater verstorben: Apotheker darf Notdienst nicht tauschen

, Uhr aktualisiert am 24.05.2024 18:10 Uhr
Berlin -

Dr. Martin Schüßler, Inhaber der Apotheke am Eisstadion im sächsischen Weißwasser, betrauert seinen kürzlich verstorbenen Vater. Selbstverständlich möchte er an dessen Beerdigung teilnehmen, allerdings hat er an diesem Tag Notdienst. Schnell ist ein Kollege gefunden, der gerne mit ihm den Dienst tauschen möchte, nur: Bislang erlaubt es die zuständige Kammer nicht.

„Ein Kollege hätte gerne übernommen“, erklärt Schüßler. „Aber leider ist es der Apothekerkammer Sachsen nicht möglich, hier ausnahmsweise einen Diensttausch außer der Reihe zu erlauben.“ Der Dienst sei der Kammersatzung nach nur tauschbar, wenn es die Apotheke nicht mehr gebe, erklärt der Inhaber, der die Sache selbst recherchiert hat. „Selbst wenn ich mich im Notdienst befinde und meine Frau mit unserem Kind gegen einen Baum fährt und stirbt, kann ich hier nicht weg. Das kann nicht sein“, erklärt der Inhaber empört.

Dass solche Umstände in der Satzung keine Berücksichtigung finden, kann Schüßler nicht nachvollziehen. „Es ist eine vollkommene Unmöglichkeit, derart an einem einmal festgelegten Dienstplan festzuhalten. Es ist mir vollkommen schleierhaft.“ Immerhin sei es nicht so, dass er ständig seinen Dienst tauschen möchte: „Es ist das erste Mal seit sechs Jahren, und das aus einem triftigen Grund.“ Kolleginnen und Kollegen des Inhabers sind ebenfalls fassungslos.

„Selbst der Tod der eigenen Eltern ist kein triftiger Grund, auch der hätte bereits ein halbes Jahr vorher geplant sein müssen“, spekuliert der Apotheker zynisch. „Da ist man doch gerne selbstständiger Apotheker, 20 Jahre keine Gehaltsanpassung und wenn es drauf ankommt, hauen einen die eigenen Leute in die Pfanne!“

Jetzt erklärt die Apothekerkammer Sachsen auf Anfrage, dass der Fall dem zuständigen Ausschuss vorgelegt wurde. Er will sich mit der Thematik befassen.

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