Apotheke beauftragt Rechtsanwalt

Trotz Widerspruch: Firma beharrt auf Vertragsabschluss

, Uhr
Berlin -

Die Firma Zelos-Print kontaktiert Apotheken telefonisch, um im Nachhinein zu behaupten, es sei zu einem Vertragsabschluss gekommen. „Man hat eine Angestellte von uns über ein angebliches Guthaben für einen zurückgeschickten Toner informiert“, so Stefanie Henke, Inhaberin der Johannes-Apotheke in Hohenwarth. „Bei der Bestellung eines neuen Toners sollte dieses dann gleich verrechnet werden.“ Das Problem: Zelos-Print behauptet, es sei zu einem Vertragsabschluss am Telefon gekommen. „Ich habe aber nie einem solchen zugestimmt“, entgegnet die Angestellte.

Per Anruf wurde eine Angestellte in der Filiale der Sonnen-Apotheke in Kötzting informiert, dass beim Zurücksenden eines gebrauchten Toners ein Guthaben in Höhe von 50 Euro entstanden sei. „Bei Lieferung eines neuen Toners für 150 Euro könne dieses verrechnet werden“, so die Angestellte über das Angebot von Zelos-Print. „Es ist aber nie zu einem solchen Vertragsabschluss gekommen“, erklärt sie und ignoriert vorerst den Sachverhalt.

Als der Anbieter von Druckausrüstung erneut in der Apotheke anruft, um Daten abzugleichen, wurde die Angestellte stutzig. „Mir wurde eine ganz andere Postleitzahl mitgeteilt, nämlich die des Nachbarortes. Als ich nachfragte wozu die Information denn nötig sei, hieß es, ich hätte am Telefon einen neuen Toner bestellt und somit einen Vetrag geschlossen.“

„Ich habe nichts bestellt“

Sie widerruft und lehnt die Lieferung strikt ab. „Ich habe klar und deutlich gesagt, dass ich nichts bestellt habe und dass man sich an die Hauptapotheke wenden soll“, erklärt die Angestellte. „Darauf wurde nicht eingegangen, es hieß nur, man melde sich nochmal bei der Chefin.“ Da die Inhaberin momentan im Urlaub ist, bleibt offen, ob der angebliche Vertragsabschluss widerrufen werden kann.

Bereits vor ihrer Abwesenheit kontaktierte sie Zelos-Print per Mail. „Hiermit widersprechen wir erneut einer Lieferung eines Toners / weiteren Zubehörs / sonstiger Ware aus Ihrem Hause“, so Henke im Schreiben. „Der erste, telefonische Widerspruch erfolgte durch unsere Mitarbeiterin bereits am Telefon und wurde von einer weiteren Mitarbeiterin bezeugt. Sollten Sie dennoch Ware an uns versenden, oder eine Rechnung stellen, behalten wir uns ein polizeiliche Ermittlungsverfahren vor. Die Vortäuschung eines Guthabens auf Grund einer angeblichen Recycling-Einsendung eines Alttoners würden wir dann gerne rechtlich prüfen lassen. Daher nehmen wir direkt unseren Rechtsanwalt in Kopie.“

Vorgehen ist bekannt

Des weiteren verlange sie die Herausgabe und anschließende Löschung der Aufzeichnung des Gespräches mit ihrer Mitarbeiterin auf Basis von Persönlichkeitsrechten. Und weiter: „Zur Information über Ihr Vorgehen habe ich den Hamburger Datenschutzbeauftragten in Kopie genommen. Ihr Vorgehen ist bekannt und gut dokumentiert – mir ist vollkommen unverständlich, warum hierauf nicht konsequenter reagiert wird.“ Die Angestellte vermutet eine Masche: „Ich wurde im gesamten Gespräch nicht einmal explizit gefragt, ob ich etwas bestellen möchte.“

Zudem habe sich der gleiche Vorgang auch schon in der Hauptapotheke ereignet. „Damals war ein Lehrling von uns am Telefon, da wurde die selbe Vorgehensweise angewandt“, erklärt sie. „Er hat auch nichts bestellt und im Nachhinein wurde behauptet wir hätten einen Vetrag abgeschlossen. In dem Fall ist es der Chefin noch gelungen, das alles abzuwenden und eine Lieferung wurde nicht ausgelöst. Wie es jetzt weitergeht wissen wir noch nicht.“

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Antworten werden nicht übermittelt
Gedisa-App: Apotheker kritisiert Chatprobleme
Mehr aus Ressort
„Viele Apotheken prüfen Rezepte nicht sorgfältig“
Rezeptbetrug: Apothekerin kontert Bild
Neuordnung der Apothekenaufsicht
Verwaltungsvorschrift: QMS für Amtsapotheker