In Schleswig-Holstein hält bald das neue Notdienstsystem Einzug. Ab Januar wird der Notdienstplan von einer Software errechnet. Eine wesentliche Neuerung wird dabei auch eine kurzfristige Tauschoption sein. Auf Fristen und Gebühren verzichtet die Kammer zunächst vollständig, im Gegensatz zu den Kollegen in Nordrhein und Westfalen-Lippe, die ebenfalls auf die automatisierte Planung setzen. Dass Patienten wegen der kurzen Meldefristen vor verschlossener Tür stehen, glaubt Frank Jaschkowski, Geschäftsführer der Kammer, aber nicht.
ADHOC: Wie kurzfristig können Apotheken tauschen?
JASCHKOWSKI: Die Apotheker müssen den Tausch in der Geschäftsstelle beantragen. Wir gehen davon aus, dass die Bearbeitung rund vier Tage dauert. Man kann also nicht von heute auf morgen tauschen, das geht rein praktisch nicht. Die Kommunikation mit den Bürgern kann in kürzerer Zeit nicht sicher gestellt werden. Priorität hat, dass der Patient weiß, welche Apotheke Notdienst hat. Es muss sicher gestellt sein, dass keine Unwegbarkeiten für die Patienten auftreten.
ADHOC: Wie wird das sichergestellt?
JASCHKOWSKI: Bei den Anträgen wird im Einzelfall entschieden, ob die Zeit ausreicht, um eine rechtzeitige Meldung an die Apotheken und Verbraucher zu gewährleisten. Im Grunde muss der Notdienstaushang nachgedruckt werden und tagesaktuell aushängen. Dazu müssen die Kollegen in einem engeren Zeitraster prüfen, welche Apotheke Dienst hat.
ADHOC: Werden die Apotheken in der Nachbarschaft bei einem Tausch benachrichtigt?
JASCHKOWSKI: Die Apotheken, die ihren Aushang ändern müssen, bekommen ein Fax oder eine E-Mail.
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