Rezepturen

4 Prozent weniger Salben und Kapseln

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Berlin -

Die öffentlichen Apotheken haben im vergangenen Jahr erneut weniger Rezepturarzneimittel hergestellt. Laut Deutschem Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) wurden 2014 insgesamt 12 Millionen Rezepturen für Kassenpatienten angefertigt. Davon entfielen 7,5 Millionen Anfertigungen auf sogenannte „allgemeine Rezepturen“ wie Kapseln und Salben. 2013 lag deren Zahl noch bei 7,8 Millionen, 4 Prozent höher.

Für die Analyse wertete das DAPI Verordnungen aus. „Insgesamt dürfte die Zahl sogar noch deutlich höher liegen, weil Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage gar nicht erfasst werden“, erklärt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK).

Aus Kiefers Sicht zeigen die Zahlen, dass Rezepturarzneimittel eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln sind und bleiben. „Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt.“

Die allgemeinen Rezepturen machten den Großteil der angefertigten Arzneimittel aus. Jede Apotheke könne solche Rezepturen herstellen, so die ABDA. Davon abgegrenzt seien Spezialrezepturen, etwa für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die parenterale Ernährung. Auch bei den Spezialrezepturen sei davon auszugehen, dass die Zahl der tatsächlich hergestellten Rezepturen über den erfassten Werten liegt.

Die ABDA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln in den vergangenen Jahren gestiegen seien. Seit 2012 sei unter anderem vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss.

Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, hatte im vergangenen Herbst kritisiert: „Mit einem gesetzlichen Arbeitspreis von 2,50 bis 7 Euro pro Anfertigung wird für unser hochqualifiziertes Apothekenpersonal oft nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn erreicht.“

Vor diesem Hintergrund hatte die ABDA in ihrer ersten Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eine bessere Vergütung für Rezepturen gefordert. Für Zubereitungen sollte ein zusätzlicher Zuschlag von 8,35 Euro festgelegt werden – also in Höhe des Festzuschlags für die Abgabe von Fertigarzneimitteln. In der aktuellen Stellungnahme zum Gesetzentwurf tauchte diese Forderung wie auch andere nicht mehr auf. Die ABDA konzentrierte sich auf eine regelmäßige Überprüfung des Fixhonorars und bessere Arbeitspreise für Sterilrezepturen.

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