APOTHEKE LIVE am Donnerstag

Rezeptur-Retax: Wann kommt das Geld?

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Berlin -

Zwei Jahre lang hielten die Kassen die Apotheken mit ihren Retaxationen zu Rezepturen auf Trab, im November machte das Bundessozialgericht (BSG) dem Spuk ein Ende. Doch obwohl vor Weihnachten alles ganz schnell gehen und Rückzahlungen noch rechtzeitig angemeldet werden mussten, war zuletzt nichts mehr zum Thema zu hören. Gegenüber den Verbänden soll jetzt eine Abwicklung über die Gedisa ins Spiel gebracht worden sein. Wie geht es weiter in Sachen Rezeptur-Retax?

Seit der Kündigung der Hilfstaxe hatten die Landesapothekerverbände (LAV) ihre Mitglieder aufgefordert, bei der Abrechnung von Rezepturen hart zu bleiben und weiterhin die gesamte Packung der eingesetzten Fertigarzneimittel abzurechnen. In der Folge hagelte es massenhaft Retaxationen, bei vielen Apotheken kamen fünfstellige Beträge zusammen. Doch statt einer Lösung gab es zunächst nur Durchhalteparolen.

Doch dann schien sich der Ärger auszuzahlen: Im November entschied das BSG, dass die Kassen nicht nur Teilmengen, sondern die eingesetzte Packung bezahlen müssen.

Nach dem BSG-Urteil forderten die Landesapothekerverbände (LAV) die Apotheken auf, alle Retaxationen zu prüfen und die einbehaltenen Beträge zurückzufordern. Ein Rückzahlungsanspruch bestand demnach für alle Rezepturen ab dem Jahr 2021, bei denen benötigte Fertigarzneimittel in der kleinsten Packung abgerechnet und die deswegen anteilig oder ganz retaxiert worden waren. Voraussetzung war außerdem, dass der Einspruch fristgerecht eingelegt und zurückgewiesen worden war und dass der Betrag schließlich ganz oder teilweise von der Monatsrechnung abgezogen worden war.

Retax, Zinsen, Abschlag

Zur Geltendmachung der Ansprüche bereiteten die Verbände ein entsprechendes Musterschreiben vor, das mit den geforderten Angaben ausgefüllt und fristwahrend bis zum Jahresende an die jeweilige Kasse per Einschreiben geschickt werden sollte. Konkret sollten die Apotheken verschiedene Positionen geltend machen:

  • Differenzbetrag zur kleinsten erforderlichen Packung (Absetzungsbetrag)
  • Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz ab dem Tag der Absetzung
  • Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro
  • Apothekenabschlag

In der Zahlungsaufforderung sollte der Kasse eine Frist von sieben Tagen gesetzt werden.

Doch seitdem ist nichts passiert. Weder haben die Kassen bislang das Geld zurückgezahlt, noch haben sie den geforderten Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt. Apotheken müssten also klagen – und bei einer Rückzahlung für das Jahr 2021 hätte das bis spätestens zum 31. Dezember passieren müssen. Immerhin: Einige Klagen wurden im alten Jahr noch mit Unterstützung der Verbände bei den Sozialgerichten eingereicht.

Gespräche auf Bundesebene

Die Sache sei komplex, heißt es aus den Reihen der LAV: Um nicht mit jeder Kasse einzeln über die Rückabwicklung verhandeln zu müssen, strebt man in einigen Ländern eine Vereinbarung mit einer großen Kassen wie der AOK an, die dann als Blaupause gelten soll. Ziel ist es offenbar, eine pauschale Regelung zu finden – und nicht jeden einzelnen Datensatz noch einmal prüfen zu müssen. Denn mitunter sei auch so manche Abrechnung der Apotheken mit weiteren Fehlern behaftet.

Andere Verbandsvertreter wünschen sich ein bundesweit einheitliches Vorgehen. Denn wenn jeder LAV sein eigenes Süppchen koche, werde man wohl nie alle Forderungen eintreiben können.

Vom Deutschen Apothekerverband (DAV) kommt dazu eine ausweichende Antwort: „Apotheken, die von entsprechenden Rezeptur-Retaxationen betroffen sind und fristgerecht Einspruch eingelegt haben, wird weiterhin empfohlen, sowohl den ursprünglichen Zahlungsbetrag als auch den Apothekenabschlag sowie etwaige Verzugszinsen geltend zu machen“, sagt ein Sprecher. „Um diese Verfahren für die Apotheken zu erleichtern, gibt es Gespräche auf verschiedenen Ebenen. Innerhalb des DAV sowie in Abstimmung mit den LAV wird geprüft, welche Vorgehensweisen praktikabel und rechtssicher wären.“

Abwicklung über Gedisa?

Am Rande der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Abda gab es einen kurzen Austausch zum Thema – allerdings wenig Konkretes. Zur Überraschung vieler Beteiligter soll vorgeschlagen worden sein, die Rückabwicklung über das gemeinsame Tochterunternehmen Gedisa abzuwickeln. Dort arbeitet man seit einigen Jahren an einem Retax-Modul, das eigentlich schon im vergangenen Juni an den Start hätte gehen sollen. Womöglich erhoffen sich die Vertreter einiger Verbände, die Hängepartie um die Rezeptur-Retaxationen nutzen zu können, um dem umstrittenen Gemeinschaftsprojekt doch noch zum Durchbruch zu verhelfen. Doch eine solche Schützenhilfe, wie sie schon im Zusammenhang mit den Corona-Zertifikaten und der KIM-Anbindung versucht worden war – werden die Apotheken nach all dem Ärger wohl nicht noch einmal mitmachen. Bei den Rezepturen geht es schließlich um viel Geld.

„Rezeptur-Retax gekippt – Und jetzt?“

Um diese Frage geht es am Donnerstag beim APOTHEKE LIVE powered by APOTHEKE ADHOC & PTA IN LOVE. Gemeinsam mit Jan Harbecke, Vorstandsmitglied des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL), diskutieren wir über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen. Ab 17 Uhr live – angemeldete Nutzerinnen und Nutzer haben bei APOTHEKE ADHOC Webinar die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Jetzt registrieren!

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