Ein Inhaber aus Berlin hat die Nase voll. In seiner Apotheke wurden vergangene Woche insgesamt fünf gefälschte Rezepte vorgelegt. „Verein und Kammer dürfen uns angeblich nicht warnen, da sich dann Apotheken strafbar machen könnten, die es trotzdem beliefern“, so der Apotheker. „Ich habe es so satt. In anderen Bundesländern funktioniert das besser.“
Es seien zwar die üblichen Medikamente gewesen, die Fälscher ergaunern wollten, aber „mit einer anderen Masche“, erklärt er. „Normalerweise werden Krebsmedikamente und Abnehmspritzen telefonisch vorbestellt. Auffällig ist, dass es immer gleich die Großpackungen sind, die angeblich verordnet werden.“
Diesmal waren die Täter jedoch schon vorher einmal persönlich vor Ort, so der Inhaber. So seien die Verdächtigen mit scheinbar belanglosen Rezepten in die Apotheke gekommen und hätten dann „ganz beiläufig“ gefragt, ob beispielsweise Mounjaro vorrätig sei. „Sie kamen dann am nächsten Tag wieder und wollten es abholen. Die Zusatzaussage, man habe gestern schon danach gefragt, macht die Sache irgendwie solider“, so der Inhaber.
Nur durch die hohe Aufmerksamkeit des gesamten Teams konnte jede einzelne Fälschung entlarvt werden. „Der Gesamtwert der gefälschten Rezepte lag bei über 4800 Euro“, so der Inhaber. „Ein Täter wurde tatsächlich durch die Polizei festgenommen.“ Weil er der Fälschungsversuche endgültig überdrüssig war, wandte er sich zunächst an den Apothekerverein. „Ich habe gefragt, ob es denn eine Möglichkeit der zentralen Warnung für uns Apotheken geben würde“, schildert er. Die Antwort ließ ihn sprachlos zurück.
„Wenn die Daten durch den Verein rausgegeben würden, so könnten sich Apotheken, die die Fälschungen dennoch beliefern, strafbar machen“, so die Begründung. „Man kann es drehen und wenden wie man will, das Geld ist in jedem Fall weg. Es kommt zur Retaxation aufgrund der Fälschung. Die Kasse sagt, man hätte die Fälschung ja erkennen können“, so der Inhaber.
Auch an die Kammer stellte er seine Anfrage. „Man konnte mir aber auch dort nicht helfen. Als man mir vorschlug, ich solle doch auf der Deligiertenversammlung einen Antrag dazu stellen, habe ich aufgelegt“, erklärt er. „Das ist mir zu viel. In anderen Bundesländern gibt es bereits Warnsysteme, aber es kocht wieder jeder nur sein eigenes Süppchen. Dabei müssten die Apotheken durch Frühwarnsysteme unterstützt werden. So nützt es am Ende nur den Fälschern“, gibt er zu bedenken.
Die Apothekerkammer Berlin betont: „Die Vorlage gefälschter Papierrezepte in Apotheken bereitet uns ebenfalls große Sorgen. Wir sind dazu in engem Austausch mit unseren Mitgliedern, der Ärzteschaft und den Behörden“, erklärt ein Sprecher. „Auch mit den Vertreter:innen der Ärzteschaft und wir setzen uns konsequent für die systemische Lösung ein, GKV-Verordnungen prinzipiell als E-Rezept auszustellen.“
Dazu sensibilisiere man regelmäßig, so der Sprecher weiter. „Das Landeskriminalamt hat uns informiert, dass derzeit vermehrt als gestohlen gemeldete BtM-Rezepte in Berliner Apotheken auftauchen. Die Verordnungen lauten in der Regel auf Fentanyl 1A Pharma 150µg/h Matr PFT 20Stk. oder Fentanyl Hexal Mat 150 µg/h – Inhalt 20 Pflaster“, heißt es etwa in einem Newsletter aus dem August. Ausführliche Informationen zum Umgang mit Rezeptfälschungen finde man auch im Infocenter.
Im Rahmen eines Falles in Dortmund forderte die Polizei die Apotheken allgemein zur Wachsamkeit und auch zu Meldung der Vorfälle auf: „Wenn Sie verdächtige Feststellungen auf Rezepten machen oder verdächtige Anrufe entgegennehmen, sollten Sie das Rezept einbehalten und alarmieren Sie umgehend die Polizei über den Notruf 110.“