In einer Apotheke in Delmenhorst wurde eine Patientin mit Kompressionsstrümpfen versorgt. Nun erhielt der Inhaber eine Retaxation von der Knappschaft. „Die Versicherte hätte im laufenden Jahr bereits insgesamt drei Paar Strümpfe bekommen, die Kasse zahle nicht“, erklärt er. Das Problem: „Wir hätten das vorher überprüfen sollen, aber sie war gar nicht bei uns mit den anderen Verordnungen“, pflichtet ihm seine Angestellte bei.
Im Frühjahr belieferte die Apotheke eine Patientin mit den verordneten Kompressionsstrümpfen. „Sie verstand nur schlecht Deutsch und das Gespräch gestaltete sich insgesamt schwierig“, berichtet die Angestellte. „Ich habe einen Kostenvoranschlag für die Genehmigung der Kasse an die Clearingstelle geschickt, wie es üblich ist“, sagt sie. „Dieser wurde durchgewunken mit der Begründung, dass der Betrag für die Strümpfe unter 250 Euro liege und somit nicht genehmigungspflichtig sei.“ Somit war die Abgabe der Strümpfe für sie zunächst plausibel und rechtmäßig.
Die Knappschaft retaxierte das Rezept für die Kompressionstrümpfe schlussendlich aber doch. „Uns wurde der Betrag von etwa 140 Euro bis auf 50 Euro gekürzt.“ Der Grund: „Die Versicherte habe im laufenden Jahr insgesamt drei Verordnungen für Kompressionsware erhalten“, so die Apothekerin. „Diese waren aber von verschiedenen Ärzten ausgestellt und die Dame hat in verschiedenen Apotheken oder Sanitätshäusern ihre Rezepte eingelöst.“
Die Apothekerin habe nicht erkennen können, ob die Patientin schon woanders Strümpfe bekommen habe. „Es war auch in dem Hinblick schwierig, weil sie wohl erst kürzlich den Arzt gewechselt hatte und auch meine Frage zu vorherigen Verordnungen nicht richtig verstand“, so die Angestellte. Auch auf Nachfrage bei der Arztpraxis erklärte man ihr, man könne nicht nachvollziehen, ob die Dame schon woanders Strümpfe bekommen habe. „Ich solle doch die Maßkarten kontrollieren, hieß es. Aber ich habe ja gar keine, weil die Patientin vorher noch nicht bei uns gewesen ist.“
Sie ärgert sich: „Unsere Apotheke hat nun trotz sorgfältiger Prüfung und Dokumentation die Retax erhalten. Wir fragen uns, wie sollen die Apotheken sicher feststellen, ob eine Versorgung in anderen Betrieben bereits erfolgt ist“, so der Inhaber. „Warum sollen wir jetzt auf den Kosten sitzenbleiben?“ Auch als sich die Angestellte an die Knappschaft wandte hieß es, „man habe Vorschriften“. Mehr noch: „Ich hätte mir von der Kundin auf einem einfachen Zettel bestätigen lassen sollen, dass sie noch keine Strümpfe woanders bekommen habe. Im Prinzip hätte das auch ein Bierdeckel sein können.“
Nun überlege das Team, wie es in dem Fall weiter vorgehe. „Wir könnten die Strümpfe der Kundin in Rechnung stellen, aber wie stehen wir dann im Nachhinein da“, fragt sich die Angestellte.