Patient woanders versichert

Retax bei falschem Kostenträger: „Einfach AOK angegeben“

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Berlin -

Die Inhaberin der Markt-Apotheke in Kleve muss sich immer wieder mit falsch ausgestellten Rezepten beschäftigen. „Vor allem im Notdienst wird als Krankenkasse einfach die AOK angegeben, obwohl der Patient gar nicht dort versichert ist“, so Silke Hans. Das nerve nicht nur und koste unnötig Zeit: „Wir bleiben auch auf den Kosten sitzen, wenn wir kein neues Rezept erhalten“, stellt sie klar.

Hans bekam erst kürzlich wieder ein Rezept über zwei Schmerzmittel vom Abrechnungszentrum (ARZ) zurück. „Es stand als Begründung drauf ‚Irrläufer‘“, erklärt sie. Auf der Verordnung sei das Sozialamt als Kostenträger angegeben worden. „Ohne Versichertennummer“, so die Apothekerin. „Daneben stand dann per handschriftlichem Vermerk AOK, aber woher die das glauben zu wissen ist mir ein Rätsel“, so Hans.

Zusätzlich sei ein Zettel dabei gewesen: „Mit der Aufforderung, ich solle ein neues Rezept beim Arzt anfordern“, so Hans. „Ich habe daraufhin die AOK angerufen, um zu erfragen, ob der Patient dort überhaupt versichert ist“, berichtet sie. „Denn der Arzt wird mir ja ohne Versichertenkarte auch kein neues Rezept ausstellen, denn es fehlt ja die Versichertennummer.“ Außerdem stammte die Verordnung aus einem anderen Quartal, so Hans. „Im März war der Patient bei uns, seitdem wurde die Verantwortlichkeit für die Abrechnung wohl hin und her geschoben.“

Keine Auskunft wegen Datenschutz

Bei der AOK bekam sie keine Auskunft. „Die Begründung war schlicht der Datenschutz“, so die Inhaberin. „Die Wunderwaffe DSGVO hat wieder zugeschlagen“, ärgert sie sich. „Ich habe mich durch drei Leute durchtelefoniert. Man verstehe mein Problem, könne aber nichts machen, sagte man mir.“ Hans solle eine schriftliche Anfrage stellen. „Dann gilt die DSGVO nicht oder wie“, fragt sie. „Man versprach mir, sich innerhalb von 24 Stunden zum Sachverhalt bei mir zu melden. Es ist nun mehr als zwei Tage her, ich warte aber immer noch“, so Hans kurz nach dem Fall.

Auch an das Sozialamt wandte sie sich: „Bis ich endlich zu einem zuständigen Mitarbeiter gelangte, vergingen etliche Minuten in der Warteschleife. Aber auch hier hieß es nur, man kümmere sich“, so die Apothekerin. „Ich warte seither auf eine Übernahmeerklärung, die ich wiederum an das ARZ schicken kann.“

Keine Prüfpflicht

Was sie mache, wenn sie doch keine Auskunft oder die Bescheinigung erhalte, bleibe demnach noch offen. „Es handelt sich um etwa 26 Euro, das ist kein hoher Betrag, aber es geht mir einfach um das Prinzip. Ich kann nicht jedes Mal einfach darauf sitzen bleiben, nur weil sich der Aufwand nicht lohnt.“ Zudem sei dies kein Einzelfall: „So was haben wir andauernd. Im Notdienst stellt das Krankenhaus gerne einfach mal die Rezepte auf AOK aus, obwohl die Patienten gar nicht dort versichert sind“, ärgert sich Hans. „Dabei ist es gesetzlich geregelt, dass der zahlt, der auf dem Rezept als Kostenträger angegeben wird“, so Hans. Sei eine Krankenkasse sowie die Versichertennummer des Patienten angegeben, habe die Apotheke keine Prüfpflicht.

Stehe das Sozialamt als Kostenträger auf der Verordnung, müsse man sich den Berechtigungsschein zeigen lassen. „Der Patient müsste diesen ja eigentlich immer mit sich führen, wenn nicht, dann werden wir uns das Medikament in Zukunft auch privat bezahlen lassen, damit wir solche Irrläufer-Retaxen künftig nicht mehr haben.“ Denn der Zeitaufwand sei enorm: „Ich telefoniere solchen Dingen ständig hinterher“, ärgert sich Hans.

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