Notfallkontrazeptiva

EllaOne vereinzelt online

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Berlin -

Das Notfallkontrazeptivum EllaOne ist seit Samstag rezeptfrei – und seitdem gilt auch das Versandverbot. Doch in einigen Versandapotheken ist das Präparat noch gelistet: Webseiten mit einem Medikamenten-Preisvergleich zumindest geben noch zahlreiche Sonderangebote aus, teilweise gibt es das Präparat für weniger als 20 Euro. Allerdings: Die meisten Angebote sind bereits veraltet oder werden schnell aus dem Netz genommen.

Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verbietet neuerdings den Versand von „für zur Notfallkontrazeption zugelassenen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Levonorgestrel oder Ulipristalacetat“. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Präparat um ein verschreibungspflichtiges oder apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt.

Allerdings: Am Dienstag zeigte die Suchmaschine medizinfuchs.de noch 14 Ergebnisse zu EllaOne, das günstigste lag bei 22,21 Euro. Aber nicht alle Seiten hatten das Präparat überhaupt gelistet. Sechs Anbieter hatten das Notfallkontrazeptivum bereits entfernt, wurden jedoch weiterhin von der Suchmaschine aufgeführt.

Bei den anderen Angeboten handelte es sich meist um Fehler. Darauf hingewiesen, nahmen die Apotheken die EllaOne umgehend aus dem Portfolio. Einmal fehlte ein Häkchen, ein anderes Mal gab es einen Fehler im Programm. Als Verstoß gegen das Versandverbot wollten die Apotheker das Angebot nicht verstanden wissen.

Dennoch: Ein Apotheker hält das Versandverbot für problematisch, auch wenn es ihn bei den Notfallkontrazeptiva nicht störe. Allerdings handele es sich bei der „Pille danach“ prinzipiell um ein OTC-Medikament – es habe also die gleiche Einstufung wie Ibuprofen. „Ich denke, wenn es jemand darauf anlegen würde, dieses Verbot zu kippen, würde es nicht halten.“

Zumindest die Verbände der Versandapotheker – sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene – legen es derzeit nicht darauf an. Der Markt ist schlichtweg zu klein. Die „Pille danach“ wird selten im Versand abgegeben und lohnt offenbar keinen Vorstoß aus Prinzip.

Beim Preis sind sich die auf medizinfuchs.de gelisteten Apotheker darüber einig, dass es solche wie die vermeintlich gelisteten Sonderangebote nicht geben sollte. „Wir werden uns am empfohlenen Apothekenverkaufspreis orientieren“, sagt ein Apotheker. Große Rabatte sehe er wegen der nötigen Beratung nicht, aber groß aufschlagen wolle er auch nicht. Schließlich würden vor allem junge Frauen das Präparat benötigen.

Solange sie das Präparat aber nicht verschickt haben, entstehen den Apothekern durch das Angebot in der Versandapotheke keine Probleme. Denn bislang ist nur das Versandverbot in Kraft getreten. Über das geplante Werbeverbot muss noch der Bundesrat entscheiden. Bis dahin müssen die Präparate aber von den Internetseiten gelöscht werden.

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