Die St. Morus-Apotheke in München belieferte eine Verordnung über ein Schilddrüsenmedikament. Dafür sollte die Patientin eine Zuzahlung von 5 Euro und außerdem Mehrkosten bezahlen, was sie zunächst verwunderte. Als sie sich daraufhin bei ihrer Krankenkasse erkundigt, sagte man ihr, es liege alles im Ermessen der Apotheke.
Eine Kundin wollte ein Rezept über L-Thyroxin Winthrop 25 µg, 100 Stück einlösen. Die Apothekerin teilte ihr daraufhin mit, dass sie aufgrund des verschriebenen Herstellers eine Zuzahlung in Höhe von 5 Euro sowie die Mehrkosten in Höhe von 4,50 Euro zahlen müsse. „Die Frau war zunächst erstaunt, dass sie 9,50 Euro für ihr Medikament zahlen soll“, berichtet Inhaberin Selin Welt.
„Sie bekam das Medikament zum ersten Mal, deswegen habe ich ihr vorgeschlagen, sich an ihren Arzt zu wenden, um eine neue Verschreibung mit einem anderen Hersteller zu bekommen“, erklärt Welt. Die Patientin willigte ein und kontaktierte daraufhin ihre Krankenkasse. „Sie ist bei der DAK versichert. In dem Telefonat ließ man sie gar nicht richtig zu Wort kommen, sondern wiegelte ab, es liege allein im Ermessen der Apotheke, wie hoch die Zuzahlung sei“, schildert Welt.
Die Antwort verärgerte Apothekerin und Patientin gleichermaßen. „Ich habe sie darauf hingewiesen, dass sie einen anderen Hersteller bekommen kann, wenn der Arzt das auch so verschreibt.“ Die Patientin wandte sich daraufhin an die Arztpraxis und fragte, ob man den Hersteller ändern könne. Schlussendlich bekam sie ein neues Rezept. „Jetzt hat sie eine andere Marke, bei der sie nur die 5 Euro zahlen muss.“
„Als sich die Patientin dann erkundigte, warum sie zunächst eine Verordnung erhalten habe, die sie teurer bezahlen sollte, räumte man ein, man habe nicht richtig aufgepasst“, schildert die Apothekerin. „Mich hat es sehr genervt, dass die DAK einfach am Telefon sagt, dass die Höhe der Zuzahlung und Mehrkosten definitiv an die Apotheke gebunden sind.“
Mehr noch: „Vielleicht hat die Apotheke keinen Rabattvertrag beachtet, hieß es in dem Telefonat, vielleicht müssen sie deswegen mehr zahlen.“ Sie denke sich doch nicht aus, wer was zu zahlen habe, ärgert sich Welt. Dass es sich in dem Fall auch noch um ein Schilddrüsenmedikament handelte, dass gar nicht einfach so ausgetauscht werden darf, sei „der Kasse völlig egal“ gewesen. „Die Apotheke ist schuld, Punkt.“
„Levothyroxin-Natrium-Tabletten stehen auf der Substitutionsausschlussliste, sodass die Apotheke zwingend das verordnete Arzneimittel abgegeben muss und keine Auswahlentscheidung vornehmen darf“, bestätigt ein DAK-Sprecher. Der Verordner treffe somit die Auswahlentscheidung. „Die Apotheken dürfen keinen Einfluss mehr darauf nehmen“, erklärt er. „Sollte im Gespräch mit der DAK-Gesundheit ein gegenteiliger Eindruck entstanden sein, so bitten wir das zu entschuldigen.“