Apothekenhonorar

Kassen pokern beim Abschlag

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Berlin -

Gegen die Absenkung des Kassenabschlags auf 1,75 Euro im Jahr 2009 hatte de GKV-Spitzenverband geklagt, für das Jahr 2010 finden die Kassen diesen Wert angemessen: Im Schiedsverfahren haben sie einem entsprechenden Vorschlag der Vorsitzenden zugestimmt – wegen des Vorbehalts: Wenn der Schiedsspruch für 2009 von den Gerichten gekippt wird, muss auch für 2010 neu verhandelt werden.

Der GKV-Spitzenverband hatte schon im Verfahren um den Abschlag 2009 die Berechnungsgrundlagen der Schiedsstelle angegriffen. Aus Sicht der Kassen muss die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der Apotheken herangezogen werden – und nicht nur die Erträge mit GKV-Rezepten.

Auch die neuen Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) halten die Kassen für falsch: So seien die in den Verhandlungen zitierten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Personalentwicklung zu ungenau. Zudem sei das Argument der zusätzlichen Belastung der Apotheken durch die Rabattverträge immer weniger plausibel, fasst die Schiedsstelle in ihrer Begründung die Position des GKV-Spitzenverbands zusammen.

Eigentlich wollten die Kassen wegen des laufenden Verfahrens zum Abschlag für 2009 nicht auf Basis von 1,75 Euro verhandeln. Stattdessen hatten sie als Startpunkt den zuletzt gesetzlich festgeschriebenen Wert von 2,30 Euro vorgeschlagen. Dies hatte die Schiedsstelle aber mit Verweis auf die sogenannte Vorjahresanknüpfung abgelehnt. Unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung des alten Schiedsspruchs hatte der GKV-Spitzenverband schließlich zugestimmt, dass der Abschlag 2010 bei 1,75 Euro bleibt.

Auf diesen Wert hatten sich die Verhandlungspartner übrigens schon im Juni 2010 geeinigt. Der DAV hätte demnach auf eine weitere Absenkung verzichtet, die Kassen hätten ihre Klage gegen den Schiedsspruch für 2009 fallen gelassen. Diese Einigung stand allerdings unter Gremienvorbehalt. Nachdem die AOK sowie die Ersatzkassen ihr Veto eingelegt hatten, wurde vom DAV erneut die Schiedsstelle angerufen.

Eine erste Verhandlung fand im Juli statt, bei der zweiten Runde am 6. September wurde der DAV von den Vorsitzenden und den Vertretern des GKV-Spitzenverbands überstimmt. Beide Seiten können jetzt innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung der Schiedsstelle klagen. Das vom GKV-Spitzenverband angestrengte Verfahren gegen den Schiedsspruch 2009 liegt derzeit beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

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