Kassenabschlag

Kassen gehen von 2,30 Euro aus

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Die Krankenkassen wollen im Schiedsverfahren um den Kassenabschlag 2010 einen Ausgangswert von 2,30 Euro zu Grunde legen. Diese Zahl wird vom GKV-Spitzenverband zwar nicht wörtlich genannt, aber die Argumentation ist vielsagend: „Wir haben derzeit keine Entscheidung zum Kassenabschlag 2009, also sind wir an das gebunden, was im Gesetz steht“, sagt eine Sprecherin. Bis einschließlich 2008 war der Abschlag auf 2,30 Euro festgeschrieben gewesen.

Die Krankenkassen berufen sich jetzt auf die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin: Im Verfahren um den Kassenabschlag 2009 hatte das Gericht den Schiedsspruch aufgehoben und ein neues Schlichtungsverfahren angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Sache wird jetzt vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg fortgeführt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann aber aus Sicht des GKV-Spitzenverbands kein Bezug auf den Schiedsspruch - Absenkung auf 1,75 Euro - genommen werden.

Unwahrscheinlich ist dagegen, dass sich die Kassen auf den im AMNOG festgeschriebenen Wert beziehen. In ihrem zweiten Spargesetz hatte die schwarz-gelbe Regierung den Zwangsrabatt für 2011 und 2012 auf 2,05 Euro festgelegt. Kassenvertreter hatten sich schon im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, den Abschlag wieder auf den alten Wert von 2,30 Euro anzuheben.

Beim Deutschen Apothekerverband (DAV) hält man dagegen an der Forderung fest, neue Verhandlungen auf der Basis von 1,75 Euro zu starten. „Das ist das letzte Verhandlungsergebnis und damit der Ausgangswert für das Schiedsverfahren“, so ein Sprecher auf Nachfrage. Die Schiedsstelle verhandelt erstmals Anfang Juli über den Abschlag 2010.

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