Alle Kassen einzeln befragen

HiMi: „Die Umgruppierungen sind eine Katastrophe“

, Uhr
Berlin -

Aktuell gibt es Neuerungen zu bestimmten Hilfsmitteln und deren Gruppierungen: Laut GKV-Spitzenverband sollen Hilfsmittel aus Produktgruppen herausgelöst und in eigene Produktgruppen eingeordnet werden. Für Apotheken bringt das größtenteils chaotische Zustände: „Die Krankenkassen haben keine einheitlichen Lösungen, jede handhabt die Umgruppierungen sowie die Abrechnung über die Hilfsmittelnummern anders“, so Aileen Edle von Krepl, PTA der pro-samed Apotheke in Berlin. Der dadurch entstehende Mehraufwand sei enorm.

„Unsere Apotheke versorgt sehr viele Patienten und Patientinnen mit Schmerzpumpen und weiteren Hilfsmitteln der Produktgruppe 03 (PG03). Bei den Bakterienfiltern und Verlängerungen wurden die Hilfsmittelnummern gelöscht aufgrund der Umgruppierung“, so die PTA. „Vor etwa zwei Jahren, betraf eine solche Neuzuordnung Spritzen und Überleitungen. Auch damals war das Chaos groß, da Verträge nicht mehr aktuell waren und jede Kasse einzeln dazu befragt werden musste“, so Edle von Krepl.

„Das Schlimme ist, es ist nicht einheitlich geregelt. Einige Krankenkassen (KK) fordern Kostenvoranschläge (KV), aber genau da liegt auch die Krux. Gebe ich die bisher gültige Hilfsmittelnummer an, wird der KV abgelehnt, da es sich um ein genehmigungsfreies Hilfsmittel (HiMi) handelt. Eine neue Nummer gibt es aber noch nicht. Ich weiß im Moment nicht sicher, was ich angeben soll und kann“, so die PTA.

„Umgruppierung? Noch nie gehört“

Andere KK hörten auf Nachfrage der PTA zum ersten Mal von der PG03-Umgruppierung: „Einige Kassen sagten sogar, ach, rechnen Sie ab wie vorher. Nur schlecht, wenn man verpflichtet ist, eine HiMi-Nummer zu taxieren und jetzt jedes Rezept optimieren muss“, ärgert sich Edle von Krepl. Das sei vor allem aufgrund der Masse an besonderen Hilfsmitteln schwierig: „Wir geben in unserer Apotheke viel mehr Schmerzpumpen und HiMi aus der PG03 ab als andere Apotheken. Ich muss theoretisch für jedes einzelne HiMi immer wieder erneut die Krankenkasse um Genehmigung bitten, auch wenn es sich um ein und denselben Patienten handelt“, so die PTA. Zwar gebe es Kassen, die nur für die Erstversorgung einen KV verlangen und die Folgeversorgung ohne weitere Genehmigung akzeptieren, aber so „unkompliziert“ seien nicht alle Kassen.

Zwar nutze die Apotheke überwiegend die Übermittlung per elektronischen KV (eKV), aber auch dabei klappt es längst nicht reibungslos: „Ich glaube, dass die eKV von manchen Stellen auch nur weiter gefaxt werden. Es kommt verdächtig häufig zu sogenannten Rückläufern mit Angabe zur Unleserlichkeit. Das kann eigentlich bei elektronischer Datenübermittlung nicht sein“, so die PTA.

Die Vielfalt der KK sowie die Masse der abzugebenden HiMi und die daraus folgenden Kostenvoranschläge seien für die Apotheke eine Katastrophe: „Das ist alles kostbare Zeit, die am Patienten verloren geht. Traurig ist auch, dass von der Abda oder dem Deutschen Apothekerverband (DAV) bisher keine Information dazu bei uns eingegangen ist.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
§ 302 statt § 300 SGB V
Barmer: Ärger bei PG 30-Abrechnung
Stomaversorgung
GHD verkauft Forlife
Mehr aus Ressort
„Wir verhalten uns juristisch richtig“
Rezeptur-Retax: Kassen fordern tausende Euro
Wirtschafts-Identifikationsnummer
Ab sofort: Die W-IdNr kommt

APOTHEKE ADHOC Debatte