Apotheken-EDV

Neue Darreichungskürzel machen Probleme

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Berlin -

Die Suche nach dem richtigen Rabattpartner wäre ohne Apotheken-EDV undenkbar. Doch seit Anfang Februar gibt es Probleme: Die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) hat neue Kürzel für Darreichungsformen in die Lauer-Taxe aufgenommen. Diese sind nicht nur teilweise schlecht abzuleiten, sondern verursachen ein Durcheinander bei den angezeigten Rabattpartnern.

Die Kürzel sind vielfältiger geworden: Alleine für Hartkapseln gibt es nun drei Abkürzungen: HKP für einfache Hartkapseln, KMP für magensaftresistente überzogene Pellets sowie HVW für Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung.

Bei einigen Darreichungen wurde das Kürzel auch einfach umbenannt: Statt TMR für magensaftrestistente Tabletten gibt es nun die Abkürzung FMR für Filmtabletten magensaftresistent, für Tropfen nicht mehr TRO, sondern TEI (Tropfen zum Einnehmen). Maßgebend für die Einordnung sind die in der Fachinformation angegebenen Darreichungsformen.

Laut IFA wurden die Kürzel auf Anforderung der Industrie und in Abstimmung mit den Verbänden angepasst. Problematisch ist allerdings: Viele Hersteller haben zum 1. Februar die neuen Kürzel für ihre Produkte noch nicht gemeldet. Die Präparate werden daher weiterhin unter der alten Bezeichnung angezeigt. Dadurch ist es laut IFA zu Verwerfungen bei der Austauschbarkeit von Arzneimitteln gekommen.

In der Praxis bedeutet dies, dass die EDV nicht jeden Rabattpartner anzeigt, da die Verknüpfung zwischen alter und neuer Bezeichnung teilweise nicht funktioniert. So wird bei einigen Software-Anbietern für Dipyridamol/ASS mit dem alten Darreichungskürzel REK als Rabattpartner der Siemens BKK nur Aggrenox von Boehringer Ingelheim angezeigt, nicht aber das Produkt von Betapharm mit dem neuen Darreichungskürzel HVW.

Bei der AOK Baden-Württemberg wird für das Zytostatikum Litalir (Hydroxycarbamid, BMS) mit neuer Bezeichnung HKP der Rabattpartner Syrea mit der Darreichungskennzeichnung KAP nicht angezeigt.

Welche Darreichungsformen ausgetauscht werden dürfen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den entsprechenden Arzneimittelrichtlinien fest. Zeigt die Software fälschlicherweise keinen Rabattpartner an, drohen den Apotheken Retaxierungen.

Laut IFA sind die Hersteller gesetzlich verpflichtet, die korrekte Darreichungsformen zu melden. In dieser Woche will das Gemeinschaftsunternehmen von ABDA, BPI und Phagro die Firmen erneut auffordern, die Darreichungsformen zu prüfen und Abweichungen zu melden. Falsche Bezeichnungen will die IFA dann zu Anfang April selbständig ändern.

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