Betroffene der AvP-Pleite können sich endlich über den Eingang der vierten Tranche freuen. Laut Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos ist die Auszahlung der Quote an die Gläubiger am gestrigen Montag erfolgt. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte nach längerer Verzögerung grünes Licht für die im März vorgeschlagene Verteilung an die Apotheken gegeben.
Das Verteilungsverzeichnis sieht eine Quotenzahlung auf die festgestellten Forderungen in Höhe von 26 Prozent vor. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen hatte das Gericht Anfang Juli die Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag öffentlich bekannt gemacht sowie das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Parallel hierzu wurden denjenigen Gläubigern, deren Prüfungsergebnisse sich geändert hatten, aktualisierte Tabellenauszüge übersandt. Zudem sind die aktuellen Prüfungsergebnisse über das Gläubigerinformationssystem (GIS) einsehbar.
Laut Amtsgericht konnte eine Abschlagsverteilung auf die Insolvenzforderungen im Rang 0 erfolgen. Hier seien derzeit uneingeschränkt zu berücksichtigende Forderungen in Höhe von 292,8 Millionen Euro zu verzeichnen. Die Summe der derzeit unter Ausfallbeschränkung festgestellten Forderungen beträgt 157,4 Millionen Euro.
Für die Verteilung steht laut Gericht ein Betrag von 117 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Abschlagsverteilung ist laut Gericht ein Betrag von 76,1 Millionen Euro auf die uneingeschränkt festgestellten Forderungen vorgesehen. Für die derzeit unter Ausfallbeschränkung festgestellten Forderungen wird ein Betrag von 40,9 Millionen Euro zurückbehalten.
Insgesamt hatten die dem Vergleich beigetretenen Apotheken Forderungen in Höhe von 309,1 Millionen Euro angemeldet, sie sind die größte Gruppe der Gläubiger. Vor einem Jahr hatten die Apotheken die erste von drei vereinbarten Abschlagszahlungen erhalten. Insgesamt wurden rund 33,8 Millionen Euro überwiesen.
Die zweite Zahlung Ende März hatte für Enttäuschung gesorgt. Gerade einmal 1 Prozent der von den die beigetretenen Apotheken angemeldeten Forderungen standen damals für die Auszahlung zur Verfügung, sodass also lediglich eine Summe von 3,3 Millionen Euro überwiesen wurde. Die dritte Auszahlung umfasste einen Betrag in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro.
Die Apotheken hatten auf eine Quote von mindestens 40 Prozent gehofft, eine solche Größenordnung hatte der Insolvenzverwalter zu Beginn des Verfahrens durchblicken lassen.