Die AOKen werden nach Inkrafttreten der neuen Rabattverträge zum 1. Juni zunächst nicht retaxieren, wenn in den Apotheken die Vertragsarzneimittel nicht abgegeben werden. Um den Apotheken den Umgang mit den erwarteten Lieferschwierigkeiten zu vereinfachen, haben AOK und Deutscher Apothekerverband (DAV) eine zweimonatige Friedenspflicht vereinbart.
Laut AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann wird es bis Ende Juli keine wirtschaftlichen Sanktionen geben, wenn Apotheken „aufgrund der besonderen Lage in dieser Startphase andere Arzneimittel abgeben, soweit das AOK-Rabattprodukt nicht verfügbar ist“. Mögliche Lieferausfälle bei den Rabattpräparaten müssen laut Hermann auch nicht dokumentiert werden.
Allerdings müssen die Hersteller auch im August noch nicht komplett lieferfähig sein; offenbar hofft Hermann, dass es dann schon keine Probleme mehr gibt: „Wir sind sicher, äußerst leistungsfähige Vertragspartner gefunden zu haben“, so Hermann. Da den Vertragspartnern allerdings nur eine sehr enge Vorbereitungszeit bleibe, könnten kurzfristige Lieferengpässe für einzelne Wirkstoffe nicht ausgeschlossen werden. Für die Patienten ist das laut Hermann kein Problem: „Ist ein rabattiertes Arzneimittel nicht lieferbar, darf die Apotheke ein gleichwertiges, anderes Arzneimittel abgeben.“
Die 6. AOK-Vertragstranche umfasst insgesamt 560 Verträge über 80 Wirkstoffe in jeweils sieben Gebietslosen. Die Verträge laufen bis Ende Mai 2013. Die AOK hat pro Wirkstoff und Gebietslos jeweils einem Angebot den Zuschlag erteilt. Bei 63 Wirkstoffen handelt es sich um Medikamente, für die Ende Mai die bisherigen Rabattverträge auslaufen.
Für 20 dieser Wirkstoffe haben die bisherigen Vertragspartner erneut den Zuschlag bekommen, so dass sich für die Patienten nichts ändert. Die
AOK will durch die neuen und die noch laufenden Verträge in diesem Jahr rund 720 Millionen Euro sparen.
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