In der Nacht zum Heiligabend wurde ein Inhaber im Bereitschaftsdienst 3 Uhr morgens aus dem Bett geklingelt. „Es war angeblich ein Notfall“, berichtet Bassam Haj Ahmad. Als der Kunde dann aber wenige Minuten später an der Notdienstklappe stand, wurde klar: „Es handelte sich um alte Rezepte für zwei Kinder.“
In seinem Notdienst vom 23. zum 24. Dezember wurde Haj Ahmad gegen 3 Uhr von einem Anruf geweckt. „Ich wurde gefragt, ob ich da sei“, berichtet er. Etwa 20 Minuten später stand der Anrufer dann vor seiner Rats-Apotheke Arnum in Hemmingen. „Der Mann reichte mir zwei Rezepte für seine beiden Kinder“, berichtet Haj Ahmad. Der Inhaber stutzte, als er das Ausstellungsdatum der Rezepte sah. „Die beiden Verordnungen wurden am 20. Dezember von der Notfallambulanz ausgestellt.“
Um sich zu versichern, dass das Datum korrekt ist, fragte er den Vater, wann dieser in der Ambulanz war. „Er hat mir bestätigt, dass das Datum auf den Rezepten korrekt ist. Seine Frau habe es jedoch nicht eher geschafft, die Arzneimittel für die Kinder zu besorgen, so seine Erklärung.“ Haj Ahmad ärgerte sich darüber: „Aufgeschrieben waren jeweils ein Antiallergikum sowie eine Kortisoncreme. So dringend kann es jedoch nicht gewesen sein, wenn er es dann fast vier Tage später mitten in der Nacht holt.“
Eines der beiden Rezepte konnte Haj Ahmad sofort beliefern. „Mit dem anderen habe ich ihn sozusagen wieder weggeschickt, weil ich das Antiallergikum und die Creme nur einmal an Lager hatte.“ Er habe ihm geraten, dass er doch mit dem zweiten Rezept zu normalen Öffnungszeiten in die Apotheke gehen könne. „Er hat schon gemerkt, dass ich verärgert war“, so Haj Ahmad.
Um solche Fälle demnächst einzudämmen, schlägt er vor: „Rezepte aus der Notfallambulanz sollten nur maximal 24 Stunden gelten. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Notdienstgebühr anzuheben, um zu vermeiden, dass die Menschen den Bereitschaftsdienst als selbstverständlich ansehen.“