„Sehr fragwürdiges Verhalten“

AfP: AGB-Umstellung auf den letzten Drücker

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Berlin -

Die Agentur für Präqualifizierung (AfP) verschickte am Donnerstag Benachrichtigungen zur Umstellung auf E-Rechnungen an Apotheken. Simon Brinkmann, Inhaber der Ahorn-Apotheke in Wedemark, wunderte sich: „Schon ab dem nächsten Morgen sollten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten.“ Ein höchst fragwürdiges Verhalten, findet Brinkmann – und mehr noch: „In diesem Zuge der Umstellung wurde auch gleich noch ein anderer Passus geändert.“

Am 24. Juli habe Brinkmann nachmittags eine E-Mail von der AfP erhalten. „In dieser wurde mitgeteilt, dass die AGB mit Wirkung zum 25. Juli wegen der Umstellung auf E-Rechnung geändert werden.“ Der Grund: Diese Umstellung erfordere die Anpassung der AGB. „Da eine Widerspruchsfrist von 2 Wochen eingeräumt wird, ist das Versenden der Information einen Tag vor Inkrafttreten schon irgendwie seltsam“, findet Brinkmann. „Ich halte das Geschäftsgebahren der AfP in letzter Zeit ohnehin für recht fragwürdig.“

Konkret hieß es in dem Schreiben: „Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir unsere AGB überarbeitet haben – insbesondere aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Umstellung auf den elektronischen Rechnungsversand gemäß § 14 UStG. Die neuen AGB treten am 25.07.2025 in Kraft.“

Passus einfach gestrichen

Das sei aber noch nicht alles. Was ihn ebenso ärgert: „Zusätzlich wird unter dem Deckmantel der E-Rechnung noch gleich ein anderer Passus geändert, nämlich der zur Ablehnung von Einsprüchen“, erklärt der Inhaber. Aber: „Es ist in der Information gar nicht angegeben, was genau geändert wurde.“ Lediglich Punkt 15 (7) „Beschwerden und Einsprüche“ wurde angeführt. „Recherchieren musste ich dann selbstständig.“

In den alten AGB, die bis zum 24. Juli galten, hieß es konkret zur Ablehnung der Beschwerde oder des Einspruchs: „Wird ein Einspruch eines Kunden im Rahmen eines AfPQ internen Vorentscheids als eindeutig unberechtigt gewertet, wird dieser abgelehnt. In allen anderen Fällen wird versucht, mit dem Einspruchsführer eine Einigkeit über den Gegenstand des Einspruchs zu erzielen.“

Passt zum restlichen Vorgehen

In den neuen AGB, die ab 25. Juli gelten, heißt es: „Wird ein Einspruch eines Kunden im Rahmen einer internen Überprüfung der AfPQ als unberechtigt gewertet, wird dieser abgelehnt.“ Dass versucht werde, eine Einigung zu erzielen, wurde einfach gestrichen, erklärt Brinkmann. „Das passt leider für mich mit ins Bild.“

Zudem habe er mehrfach nicht ganz einfachen Kontakt mit der AfP gehabt. „Ich musste im vergangenen Jahr eine meiner Apotheken schließen. Nachdem bereits alles erledigt war, schrieb mir die AfP, dass ein Audit anstehe“, erinnert er sich. Brinkmann gab zu bedenken, dass die Apotheke doch bereits zugesperrt sei. „Ich sollte aber schlussendlich dennoch 180 Euro bezahlen, angeblich für die Abmeldung.“

Temperaturkontrolle hinterfragt

In seiner Filiale sei Brinkmann für die Abgabe von Trinknahrung noch präqualifiziert. „Auch hier gab es schon absurde Probleme“, berichtet er. So habe eine Mitarbeiterin das Prinzip der Temperaturkontrolle partout nicht verstehen wollen. „Wir müssen zur Temperaturüberwachung immer ein Protokoll einreichen. Unser Thermometer funktioniert nach dem Min-Max-Prinzip. Das heißt, wir lesen von Montag bis Samstag ab“, erklärt der Inhaber.

Was denn dann mit der Ablesung am Sonntag sei, wollte die AfP wissen. „Ich habe der Mitarbeiterin am Telefon versucht zu erklären, dass, wenn man am Montag ablese, der Sonntag automatisch in den Daten inkludiert ist. Das hat sie einfach akzeptiert“, sagt er. „Das sei so nicht gedacht laut Anforderungen.“ Im Endeffekt sollte er jeden Sonntag zur Temperaturablesung in die Apotheke fahren. „Ich habe gefragt, ob man mich auf den Arm nehmen will, dann war Ruhe.“

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