Berlin - Der Apo-Tipp gibt einen Überblick darüber, welche Angaben auf einem BtM-Rezept vorhanden sein müssen, damit es nicht zu Retaxierungen kommt. Seit der Einführung der Cannabis-Therapie gibt es neue Sonder-PZN und weitere gesetzliche Regelungen zur korrekten Ausstellung einer Verordnung.
Ein BtM-Rezept besteht aus einem dreiteiligen Vordruck, in der Apotheke kommen zwei Teile an, der dritte Durchschlag verbleibt direkt in der Arztpraxis:
Neben den standartmäßigen Patienten- und Arztangaben muss die Verordnung eine eindeutige Arzneimittelbezeichnung in Art und Menge, sowie eine Gebrauchsanweisung enthalten. Bei BtM-Pflastern muss die Beladungsmenge angegeben werden, insofern diese sich nicht aus der Produktbezeichnung ableiten lässt.
Beispiel Tabletten: „Oxycodon XY-Pharma 20 mg Retardtabletten 20 St. N1; Dosierung: 2-mal täglich (morgens, und abends) eine Kapsel einnehmen.“
Jeder Rezeptvordruck besitzt eine einmalige neunstellige Seriennummer. Diese wird mit schwarzer Farbe aufgedruckt, die unter UV-A-Licht grünlich fluoresziert.
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