Im Kampf gegen Lieferengpässe räumt die Regierungskoalition den Apotheken jetzt größeren Handlungsspielraum ein und verhindert Mehrbelastungen für Patienten: Die Apotheker sollen künftig nicht lieferfähige Verordnungen nach „angemessenere Frist“ mit verfügbaren wirkungsgleichen Arzneimitteln austauschen dürfen. Die bisher vorgesehene 24-Stunden-Frist fällt weg, genauso wie die rigide Austauschregel nach dem Rahmenvertrag. Foto: APOTHEKE ADHOC
Der Ausbruch des Coronavirus in China kann zu lebensbedrohlichen Lieferengpässen bei 48 versorgungsrelevanten Wirkstoffen führen. Das geht aus einer internen E-Mail der Geschäftsführung des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hervor, die APOTHEKE ADHOC vorliegt. Foto: Andreas Domma
Dramatischer Verlust: Steffi Linke von der Berliner Arminius-Apotheke verlor wegen einer Preissenkung auf einen Schlag 8600 EuFoto: Arminius-Apotheke
Kürzlich flatterten rund einem Dutzend Apotheken aus Westfalen-Lippe gepfefferte Retaxationen der AOK Niedersachsen in die Briefkästen. Apothekerin Birgit Möllenkamp von der Sonnen-Apotheke in Mettingen staunte nicht schlecht, als sie die Rückforderung in Höhe von 12,536,24 Euro las.Foto: APOTHEKE ADHOC
Lieblingsfeind der Homöopathen: Die Hahnemann-Gesellschaft versucht erneut, einen Vortrag der Homöopathie-Kritikerin Dr. Natalie Grams zu verhindern.Foto: Dorothee Piroelle
Berlin
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Der Preisanker hat ausgedient, bei Lieferengpässen gelten neue Regeln. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
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Das Kabinett hat die Notfallreform beschlossen. Mit Folgen für die Apotheken: Die sind nicht nur Teil der Notfallversorgung in den Integrierten...
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