Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will der Online-Verschreibung und dem Versand von Medizinalcannabis ein Ende setzen. Bereits im vergangenen Jahr hat das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Doch in seiner aktuellen Form werde er im Parlament keine Mehrheit bekommen, erklärte der SPD-Gesundheitspolitiker Serdar Yüksel bei einem Parlamentarischen Abend von Stada. Denn die Telemedizin sei etabliert und man werde sie nicht einfach verbieten können.
„Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht worden ist“, erklärte Yüksel. „Die Vorschläge, die aus dem Kabinett bisher gekommen sind, sind jedenfalls so, wie sie formuliert sind, nicht geeignet, auch im Parlament eine parlamentarische Mehrheit dafür zu haben“, stellt Yüksel klar. Man könne nicht mehr hinter die telemedizinische Verordnung zurückgehen. „Die ist etabliert, wir sind im digitalen Zeitalter“, betonte er. Das gehe nicht und werde definitiv nicht kommen.
Auch Dr. Thomas Pauls (CDU) erklärte, dass die Telemedizin in der Zukunft natürlich eine Rolle spiele. „Dass man allerdings per Klick auf einer Online-Plattform sagen kann, also ich habe irgendwie Kopfschmerzen und wirklich viel Stress, und das Rezept dann nach Hause kommt – so kann es auch nicht weitergehen“, erklärte Pauls.
In der Frage, dass dieses „Durchklicken“ und der Erhalt eines Rezeptes innerhalb von 30 Sekunden nicht funktioniere, sind sich die Koalitionspartner einig: „Das geht natürlich nicht“, stimmte Yüksel zu. Allerdings sei das aus seiner Sicht auch ein standesrechtliches Problem. Die Ärzte, die zum Beispiel Hinweise geben, was man bei solchen Fragebögen genau ankreuzen solle oder Ähnliches, seien bekannt. Die Ärztekammern müssten gegen diese Mediziner vorgehen; es würden auch Gerichtsverfahren laufen. Es müsse einen anständigen, vernünftigen Arzt-Patienten-Kontakt geben, stimmte Yüksel zu. Es müsse eine vernünftige Anamnese durchgeführt werden. „Das ist ein Ding, das werden wir regulieren“, versprach er.
„Aber die telemedizinische Verordnung steht mit Sicherheit nicht zur Disposition. Wir werden nicht zur Generation Schreibmaschine zurückgehen“, betont der SPD-Politiker. Er verwies zudem auf das europäische Recht: In einem gemeinsamen Europa könne man manche Dinge nicht mehr rein national regeln. Bei der Verschreibung gelte das Landesrecht des Staates, in dem der Arzt seinen Sitz habe. Ein Rezept für Cannabis könne also nach den dortigen Vorschriften verschrieben werden.
Pauls betonte, dass man drei Aspekte unterscheiden müsse: Erstens den Konsum von Cannabis und die Tatsache, dass man nun 25 Gramm mit sich führen dürfe. Zweitens die Beobachtung, dass über Online-Plattformen eine exorbitante Steigerung bei den Bestellungen von Cannabisblüten zu verzeichnen sei. Er äußerte die Vermutung, dass dieses Medizinalcannabis faktisch in den Freizeitkonsum übergehe, da sich die Zahlen anders nicht erklären ließen. Der dritte Punkt sei die Rechtssicherheit der Ärzte, insbesondere bei Extrakten, im Hinblick auf die Sorge vor Regressen. Hier gehe es um einen „Trade-off“: Wenn man die Regelungen zur Verschreibung verschärfe, um die Rechtssicherheit für Ärzte zu erhöhen, gehe gleichzeitig eine gewisse Freiheit verloren. Außerdem müsse es eine klare Trennung zwischen Konsum- und Medizinalcannabis geben. Bei der Frage des „Anklickens“ auf Homepages seien sich alle einig, dass dies unterbunden werden müsse.
Yüksel sprach sich klar für die Therapiefreiheit der Ärzte aus. Schmerz passe nicht in ein starres Raster; Schmerz und Belastung seien hochgradig individuell. Er verwies darauf, dass bereits Millionen Menschen Schlafmittel, Antidepressiva oder Opioide erhielten. „Es ist jetzt nicht so, dass wir sagen, wir sind eine Republik, die mit Paracetamol irgendwie durchkommt, sondern wir haben ja schon eine Situation, wo wir schwerwiegende Medikamente mit ganz schweren Nebenwirkungen verschreiben.“ Deshalb dürften die Hürden für Cannabis nicht zu starr sein.
Yüksel betonte, dass die Diskussion fachlich und verantwortlich geführt werden müsse, damit eine wirksame Therapie nicht in eine „Schmuddelecke“ gestellt werde.
Am Ende der Diskussion meldete sich Dr. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin beim Verband der Cannabis-Apotheken (VCA), aus dem Publikum zu Wort und sprach sich für Modellprojekte aus. Sie schlug vor, bestimmte Cannabisprodukte als OTC-Präparate in Apotheken abgeben zu dürfen. „Die Apotheken stehen bereit“, betonte sie. Pauls sieht eine OTC-Abgabe in Apotheken kritisch: Das Problem sei nicht der Verkauf an sich, sondern die juristische Frage, wie die Ware in die Apotheke gelange. Für Modellprojekte seien Apotheken zwar eine geeignete Anlaufstelle, der Weg dorthin müsse jedoch rechtssicher geklärt werden.