Geplante Änderung des MedCanG

Cannabis: Versender gegen Versandverbot

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Berlin -

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) stellt sich klar gegen die gestern vom Bundeskabinett verabschiedeten Pläne für eine Anpassung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Mit dieser umfassenden Maßnahme, die die Patient:innen schützen soll, schieße das Bundesgesundheitsministerium (BMG) über das Ziel hinaus.

Wenn die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) umgesetzt werden sollten, wird für die Verschreibung von Medizinalcannabis künftig der persönliche Erstkontakt sowie auch der weitere persönliche Arztkontakt notwendig. Der Versand soll verboten werden.

Dass damit grundsätzlich dermissbräuchliche Konsum von Medizinalcannabis eingedämmt werden soll, unterstütze der BVDVA. Das Verbot der „teils dubiose Versandeinrichtungen“ über entsprechende Plattformen, auf denen Cannabisblüten ohne vorherige oder fundierte ärztliche Beratung verordnet werden, sei nachvollziehbar und grundsätzlich unterstützenswert, heißt es weiter.

„Die Mitglieder des BVDVA stehen seit über 21 Jahren für den rechtssicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversandhandel in Deutschland. Mit einem nun vorgeschlagenen Versandverbot für Medizinalcannabis schießt der Gesetzesentwurf der Bundesregierung aus BVDVA-Sicht aber eindeutig über das Ziel hinaus“, heißt es vom Branchenverband.

„Das ist eindeutig der falsche Weg zur Lösung des Problems. Den Versand mit Hinweis auf die Patientensicherheit untersagen zu wollen, suggeriert, dass die Beratung und die Expertise im Versand grundsätzlich mangelhaft seien. Das Gegenteil ist der Fall: In Deutschland zugelassene Versandapotheken, die das Geschäft mittlerweile seit fast 22 Jahren betreiben, haben eine umfängliche Beratungskompetenz und das Know-how, den Versand fach- und sachgerecht durchzuführen“, so Heinrich Meyer, Vorsitzender des BVDVA und Inhaber von Sanicare.

„Ich setze darauf, dass das geplante Versandverbot für Medizinalcannabis in den anstehenden parlamentarischen Beratungen zurückgenommen wird. Alles andere wäre nicht nur eine Diskriminierung des Arzneimittelversandhandels, sondern auch eine ungerechtfertigte Gängelung der Patientinnen und Patienten, die in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt werden“, so die Hoffnung von Meyer.

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