In der vergangenen Legislaturperiode hat die damalige Ampel-Koalition die Teillegalisierung von Cannabis beschlossen – und ist damals stark von der Opposition kritisiert worden. Die Gründe hierfür waren sehr unterschiedlich: Während die Union die Legalisierung gerne komplett rückgängig machen möchte, geht die damalige Gesetzgebung der Linken nicht weit genug. Denn für den Freizeitkonsum werde kein ordentlicher legaler Markt geschaffen – jedenfalls nicht in ausreichendem Maße. Die Linke hat nun einen Antrag mit Anpassungen vorgelegt.
Zwar legalisiere das Gesetz der Ampel-Regierung den privaten Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen, der Zwischenbericht zur Evaluation des Gesetzes zeige aber, dass im Jahr 2024 die Produktion in Anbauvereinigungen nicht einmal 0,1 Prozent des Gesamtbedarfs ausmachte, da unterschiedliche Barrieren den Betrieb von Anbauvereinigungen bremsen beziehungsweise teilweise unterbinden würden.
„Folglich lässt sich festhalten, dass legale Bezugsmöglichkeiten vielerorts kaum vorhanden sind, sodass viele Konsumierende, für die Eigenanbau nicht in Frage kommt, weiterhin auf den illegalen Markt angewiesen sind“, heißt es in dem Antrag der Linken-Fraktion im Bundestag. Auch die gestiegene Nachfrage nach medizinischem Cannabis bestärke diese Auffassung. Konsumierende wollten gesicherte Qualität und klar deklarierte Wirkstoffgehalte, und das nicht nur bei medizinischen Cannabisprodukten.
Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag explizit, keine Schritte hin zu einer Abwicklung der Teillegalisierung von Konsumcannabis zu unternehmen. Außerdem müssten die Defizite der geltenden Rechtslage beseitigt werden. Die Fraktion fordert, wissenschaftliche Modellprojekte zu verschiedenen Wegen der kontrollierten legalen Abgabe von Cannabis zu ermöglichen, um mehr legale Wege zum Konsum zu schaffen.
Für die Anbauvereinigungen müsse zudem eine möglichst bundeseinheitliche und unbürokratische Genehmigung gewährleistet werden. Außerdem fordert die Fraktion, Konsumabstandsgebote abzuschaffen; die Regelungen sollten zudem analog zu den Nichtraucherschutzregelungen angepasst werden. Die Besitzobergrenze für Cannabis zu Hause solle auf ein für den privaten Eigenanbau von drei Pflanzen pro Person „realistisches Maß“ angehoben werden. Zudem solle die nichtkommerzielle Weitergabe an Erwachsene legalisiert werden.
Darüber hinaus müssten die Grenzwerte für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr so neu definiert werden, dass die Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis beendet wird. Messungen sollten bundeseinheitlich und nachvollziehbar erfolgen und dürften nur akute, verkehrsrelevante Beeinträchtigungen durch Cannabiskonsum erfassen. „Die Versorgung mit medizinischem Cannabis in der Fläche wird sichergestellt“, heißt es außerdem in dem Antrag.
Auch auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für eine vollständige Legalisierung starkmachen. Zudem will die Linke die finanziellen Mittel für Prävention, Schadensminderung bei Drogengebrauch sowie für die Therapie bei Suchtkrankheiten deutlich erhöhen.
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